Kreis Mettmann Bis 26. August für Gründerpreis bewerben

Kreis Mettmann · Ministerium hat die Frist verlängert. Mitmachen können Betriebe mit nicht mehr als 250 Mitarbeitern.

Wirtschaftsministerium und NRW-Bank haben die Bewerbungsfrist für den Gründerpreis NRW 2016 verlängert. Für Gründer mit erfolgreichen und innovativen Geschäftsideen heißt das: Sie können sich bis Freitag, 26. August, bewerben. Teilnehmen können Unternehmen, die von 2011 bis 2014 in NRW gegründet wurden. Unternehmensnachfolgen und Gründungen aus der Arbeitslosigkeit oder von Berufsrückkehrern, egal ob Voll- oder Nebenerwerbsgründungen, sind ebenfalls zur Teilnahme eingeladen. Voraussetzung ist, dass die Unternehmen nicht mehr als 250 Beschäftigte haben und höchstens 50 Millionen Euro im Jahr umsetzen. Ausschlaggebend für die Bewertung sind der wirtschaftliche Erfolg und die Kreativität der Geschäftsidee. Zusätzliche Pluspunkte sammeln Gründer, die eine besondere Unternehmensphilosophie vertreten. Auch Konzepte zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Übernahme ökologischer Verantwortung sowie soziales oder gesellschaftliches Engagement fließen in die Bewertung mit ein.

Die Gewinner werden von einer Fachjury unter Vorsitz von Friederike Welter, Präsidentin des Instituts für Mittelstandsforschung in Bonn, ermittelt. Ausgelobt sind insgesamt 20.000 Euro Preisgeld. Auf den Erstplatzierten entfallen 10.000 Euro, für den zweiten gibt es 6.000 Euro und auf Platz drei 4.000 Euro.

Der Gründerpreis NRW wird am Freitag, 4. November, in Köln beim Gründergipfel NRW 2016 verliehen. Bei der Informationsveranstaltung bieten Experten kostenlose Beratung rund um das Thema Selbstständigkeit an. Den Teilnahmebogen zur Bewerbung sowie alle weiteren Informationen um den Gründerpreis finden Interessierte unter www.gruenderpreis.nrw.de.

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