Kreis Mettmann Bis 22. Februar zur Jägerprüfung anmelden

Kreis Mettmann · Wer im April vor dem Prüfungsausschuss des Kreises Mettmann die Jägerprüfung ablegen möchte, muss seinen Antrag auf Zulassung zu dieser Prüfung bis spätestens Donnerstag, 22. Februar, bei der Unteren Jagdbehörde des Kreises einreichen. Dem Antrag beizufügen ist ein amtliches Führungszeugnis, das am Tag der schriftlichen Prüfung nicht älter als sechs Monate sein darf, sowie eine von der Landesvereinigung der Jäger ausgestellte Bescheinigung (nicht älter als ein Jahr) über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe (Mindestkaliber neun Millimeter). Außerdem sind weitere Nachweise zu erbringen, es ist ratsam, sich zuvor darüber zu erkundigen.

Antragsformulare für die Zulassung zur Prüfung sind bei der Unteren Jagdbehörde, Düsseldorfer Straße 47 (Zimmer 4.258), in Mettmann erhältlich und stehen auf der Homepage des Kreises unter www.kreis-mettmann.de zum Download bereit.

(höv)
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