Hilden Betrüger geht für vier Jahre in Haft

Düsseldorf · Die Höchststrafe erhielt ein 65-Jähriger Unternehmer jetzt vor dem Amtsgericht für gewerblichen Betrug in neun Fällen. Der Haanerhatte ohne Eigenkapital vier Firmen gegründet, die lediglich seinen Kompensationsgeschäften dienten. Er war zudem entsprechend vorbestraft.

Haan / velbert Der in neun Fällen wegen Betruges angeklagte Haaner ist vom Amtsgericht Velbert zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Der Vorsitzende Richter sprach den 65-Jährigen in allen Fällen für schuldig und entschied sich damit für die vom Staatsanwalt geforderte höchste Strafe, die ein Amtsgericht aussprechen kann. Die Verteidigung hatte zuvor keine betrügerische Absicht sehen wollen und für die Aufhebung des Haftbefehls plädiert.

Anzahlung kassiert, nicht geliefert

Der 65-jährige Unternehmer hat nach Auffassung des Gerichts verschiedene Firmen ohne Eigenkapital gegründet, die ausschließlich dem gewerblichen Betrug dienten. In seinen Geschäften kassierte der Angeklagte stets eine Vorabzahlung für unterschiedliche Güter wie etwa Autoteile, Fernseher oder Kleidungsstücke in großen Mengen. Als die Lieferung an den Kunden ausblieb, zahlte der Unternehmer das Geld aber nicht zurück – angeblich, weil es nicht mehr da war. Seinen Mitarbeitern warf er vor, jenes Geld unterschlagen zu haben – und hielt selbst finanzielle Versprechungen den Mitarbeitern gegenüber nicht ein.

Sein Insolvenzverwalter bestätigte, dass der gelernte Kaufmann kaum andere außer den so genannten Kompensationsgeschäften getätigt hatte. Außerdem soll er Mitarbeiter angehalten haben, Waren in einem Internet-Auktionshaus anzubieten, die es bei besagter Firma nie gegeben hat. Insgesamt gründete er im Laufe der Zeit vier Firmen, die er mit verschiedenen Geschäftsführern besetzte und selbst im Hintergrund die Strippen zog.

Um sechsstellige Summe geprellt

Mit seiner letzten Firma betrog der Haaner seine Kunden laut Staatsanwaltschaft insgesamt um eine sechsstellige Summe. An den drei Verhandlungstagen belasteten Insolvenzberater, Steuerberaterin, Kunden und ehemalige Mitarbeiter den Angeklagten schwer.

Der Haaner ist bereits in sieben Betrugsfällen seit 1998 deutschlandweit vorbestraft und steht noch bis Ende 2010 unter Bewährung. Außerdem saß der Angeklagte bereits seit September 2009 wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft. Während des aktuellen Prozesses sah er keinerlei Schuld ein und ließ auch keine Reue erkennen. Stattdessen wies er auf seinen angeschlagenen Gesundheitszustand hin. Das beeindruckte das Gericht in seiner Urteilssprechung hingegen nicht.

Im Rahmen eines Adhäsionsverfahrens (siehe Info) verurteilte das Gericht den Angeklagten zudem zur Zahlung von knapp 24 000 Euro plus Zinsen. Opfer des Geschäftsmanns registrierten die vom Richter außerdem festgesetzte vierjährige Haftstrafe mit Genugtuung. Einige der geprellten Kunden, die zunächst eine weitere zivilrechtliche Klage erwogen hatten, verzichten angesichts des Strafmaßes jetzt aber darauf, da eine Rückzahlung bei dem Verurteilten wohl "ohnehin nicht mehr zu erwarten" sei.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort