Hilden Auf den Zahn gefühlt

Hilden · Ein Hildener RP-Leser stieß auf Merkwürdigkeiten im Umgang der Zahnärzte mit seinen Daten.

Hilden: Auf den Zahn gefühlt
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Verletzen Hildener Zahnärzte in das Arztgeheimnis? Sprechen sich Zahnärzte über Behandlungen und Patienten ab? Diese Fragen stellte sich Felix Z. (Name von der Redaktion geändert). Der Mann lebt seit 2014 in Hilden. Und berichtete in einer Mail an die Redaktion, wie er zu seinem Verdacht gekommen ist. Alles begann mit einer wackelnden Zahnbrücke im Mund. Ein Hildener Zahnarzt half. Doch als Z. den Eindruck bekam, dass der Arzt "eine Komplettsanierung meiner Zähne beginnen wollte, ohne mich vorher aufzuklären", wechselte er und suchte sich einen neuen Zahnarzt in Hilden. "Von diesem erfuhr ich dann, dass er über meinen Besuch beim Kollegen schon informiert war." Zudem erzählte eine Sprechstundenhilfe von monatlichen Treffen der Hildener Zahnärzte. Patientengeheimnis verletzt?

Den Einzelfall von Felix Z. aufzuklären, war ohne dessen ausdrückliche Befreiung seiner Zahnärzte von ihrer Schweigepflicht nicht möglich. Z. wüsste auch nicht, dass er zu Beginn der Behandlung eine Einwilligung zur Information von anderen Zahnärzten oder Ärzten zur Vermeidung von Doppel-Untersuchungen erteilt hat.

Der Fall ist jedoch Anlass für uns, bei Krankenkassen einmal allgemein nachzufragen. Was, wenn man vor einer teuren Zahnsanierung ein weiteres Angebot einholen will und die Zahnärzte sich längst verständigt haben?

Die Sprecher mehrerer von uns befragter Krankenkassen betonten denn auch zunächst immer das sogenannte "Arztgeheimnis". Genauer: Paragraph 203 des Strafgesetzbuches stellt die "Verletzung von Privatgeheimnissen" unter Strafe - je nach Schwere des Vergehens wird ein Geldbetrag fällig oder der Schuldige muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen. Kein Pappenstiel. Bei seinem Anfangsverdacht hätte Z. die Möglichkeit, innerhalb von drei Monaten nach Bekanntwerden Anzeige gegen seine Zahnärzte zu erstatten. Das habe er nicht erwogen, sagt Z.: "Ich habe nicht die Absicht, Anzeige zu erstatten. Ich möchte nur eine Sensibilisierung für meinen berechtigten Anspruch als Patient auf die Nichtweitergabe meiner Daten erreichen."

Allerdings macht es - auch darauf weisen alle Krankenkassensprecher hin - durchaus Sinn, dass sich Fachärzte - mit Zustimmung der Patienten - untereinander informieren, manchmal sogar Unterlagen weiterreichen. Im Fall von Zahnärzten sollten sich Patienten genau überlegen, ob ihr Kopf nur einmal geröntgt werden soll, um Weisheitszähne auf Abwegen zu identifizieren - oder die Strahlenbelastung mehrfach hingenommen werden muss. Eine Sprecherin der Techniker Krankenkasse: "Hier muss abgewogen werden: Patientengesundheit gegen Schweigepflicht." Fest steht allerdings: Ohne Zustimmung des Patienten dürfen keine Daten weitergegeben werden. Dass nach den Angaben unseres Lesers "gegen den Willen eines Patienten" eine Zahnsanierung begonnen werden sollte, konnte kein befragter Kassenvertreter nachvollziehen. Da die Krankenkasse meist nur einen Zuschuss gibt und auch der Betroffene selbst viele hundert, oft tausende Euro dazu zahlen muss, werde in solchen Fällen ein Heil- und Kostenplan aufgestellt, zwischen Arzt und Patienten durchgesprochen und der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt.

Bleibt die monatliche Gesprächsrunde der Hildener Zahnärzte. "Diese Treffen sind ausdrücklich erwünscht", sagt ein Sprecher der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Nordrhein. Auf der Webseite der Standesorganisation gibt es sogar eine eigene Rubrik für solche "Stammtische": "Dort soll - anonymisiert, also ohne Namen - über Fälle aus der Praxis gesprochen werden." Was aus Sicht der Zahnärzte eine ganz normale Runde ist, um beruflich und unter Bezug auf die Stadt auf der Höhe der Zeit zu bleiben, bietet zumindest potenziell die Gefahr, dass Patientenrechte aus dem Blickfeld geraten. Ob das in diesem konkreten Fall geschehen ist, lässt sich nicht feststellen.

Kontakt zur Beratungsstelle des Zahnärztekammer Nordrhein. Adresse Werfstraße 23, 40549 Düsseldorf Telefon 0211 9684302, E-Mail: duesseldorf@zaeknr.de

(RP)
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