Hilden Arbeitslohn wird Asylbewerbern angerechnet

Hilden · Ein Asylbewerber arbeitet als Aushilfe. Nach seinen Angaben muss er 70 Prozent von seinem Arbeitslohn abgeben. Ist das richtig, wollte AfD-Ratsmitglied Bernd Hoppe von der Stadtverwaltung wissen. Das ist so, antwortet ihm Bürgermeisterin Birgit Alkenings.

Asylsuchende werden ähnlich behandelt wie normale Sozialhilfe-Empfänger, wenn sie sich seit 15 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung in Deutschland aufhalten und wenn sie die Dauer des Aufenthalts "nicht rechtsmissbräuchlich" selbst beeinflusst haben. Jeder Empfänger von staatlichen Leistungen zum Lebensunterhalt sei verpflichtet zu arbeiten, wenn keine Gründe dagegen sprechen, erläutert Alkenings. Bevor staatliche Hilfe in Anspruch genommen wird, müsse vorhandenes Vermögen aufgebraucht werden.

Wer arbeitet, darf Freibeträge seines Einkommens behalten. Asylsuchende, die Hilfe zum Lebensunterhalt bekommen, dürfen 30 Prozent ihres Arbeitslohnes behalten. Bei einem Abzug von 70 Prozent wird es nur wenig Arbeitswillige geben, vermutet Hoppe. Aktuell gehen in Hilden sieben Asylbewerber arbeiten und erhalten Hilfe zum Lebensunterhalt. Daneben gibt es vier Flüchtlinge, die ihren Lebensunterhalt ohne staatliche Unterstützung bestreiten. Ein Asylsuchender, der Hilfe zum Lebensunterhalt erhält, bekommt als Haushaltsvorstand 354 Euro im Monat plus Unterkunft und Krankenhilfe, erläutert Michaela Neisser, Flüchtlingsbeauftragte der Stadt.

Diese Summe bekommen auch Singles. Ehepartner erhalten 318 Euro, Kinder über 18 Jahre 284 Euro, Jugendliche von 14 bis 18 Jahren 276 Euro, Kinder von sechs bis 14 Jahren 242 Euro und Kinder von 0 bis 6 Jahren 214 Euro im Monat. In Hilden leben aktuell in städtischen Unterkünften 467 Flüchtlinge: darunter 75 Familien mit 134 Kindern, 165 alleinstehende Männer und 20 Single-Frauen. Ab 2017 sollen die Kommunen für jeden tatsächlich aufgenommen Asylsuchenden 10.200 Euro pauschal vom Land bekommen. Die tatsächlichen Kosten liegen bei rund 12.000 Euro.

(cis)
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