Hilden Amt gibt mehr Jugendlichen Schutz

Hilden · Im Kreis Mettmann steigen die Zahlen von Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche durch die Jugendämter. Das teilt das Statistikamt Information und Technik NRW mit.

 Bei schweren Problemen im Elternhaus brauchen Kinder Schutz. Dafür sorgen die Jugendämter.

Bei schweren Problemen im Elternhaus brauchen Kinder Schutz. Dafür sorgen die Jugendämter.

Foto: obk

Und das ist auch in Hilden so. Zumindest "theoretisch", erklärt Dirk Schatte, Leiter der Sozialen Dienste im Amt für Jugend, Schule und Sport der Stadt. "Nämlich nur dann, wenn auch die Zahl der minderjährigen unbegleiteten Geflüchteten hinzugerechnet wird." Diese, nach der vorläufigen Statistik für 2016 insgesamt 26, werden in Hilden allerdings separat aufgeführt. Es ergibt sich damit ein Rückgang von Inobhutnahmen von 28 (2015) auf 25 (2016), statt insgesamt 51.

Das hat einen guten Grund. "In erster Linie ist die Inobhutnahme unbegleiteter Minderjähriger eine Übergangslösung, bis ein Vormund gestellt wurde", weiß Schatte. Schutzmaßnahmen (Inobhutnahmen) werden vom Jugendamt dann durchgeführt, wenn ein unmittelbares Handeln zum Schutz der Minderjährigen in Eil- und Notfällen geboten erscheint. Ungeachtet der Inobhutnahmen geflüchteter Jugendlicher waren die Gründe in Hilden im Jahr 2016 zwölf Mal überforderte Eltern, fünf Mal Anzeichen von Missbrauch, in vier Fällen Integrationsprobleme im Heim oder der Pflegefamilie, zwei Mal Beziehungsprobleme im familiären Miteinander und ein Fall von Anzeichen sexuellen Missbrauchs sowie ein "sonstiger Fall".

Ein weiterer Grund für die kreisweite Zunahme unbegleiteter Einreisen aus dem Ausland (67 in 2015 im Vergleich zu 120 in 2016) sind die am 1. November 2015 in Kraft getretenen Bestimmungen zur Verteilung Geflüchteter, mit denen auch die Jugendämter in der Region Aufgaben hinzugewonnen haben. Denn zuvor waren die Städte zuständig, in denen ein unbegleiteter Minderjähriger zum ersten Mal deutschen Boden betreten hat. Infolge der Flüchtlingskrise kam es zur Überlastung der dortigen Ämter, so dass die neuen Bestimmungen eine gleichmäßige Verteilung auch in andere Städte sicherstellen sollten.

Zieht man nun auch kreisweit die Zahl der unbegleiteten Minderjährigen von der Gesamtzahl 2016 (293) ab, ist mit 173 Inobhutnahmen auch hier ein Rückgang zu erkennen( 208 in 2015, insgesamt 275). Die Überforderung der Eltern, beziehungsweise eines Elternteils als Anlass für eine Inobhutnahme verzeichnet hierbei nach Angaben von IT.NRW einen Rückgang im Vergleich zu 2015 von 101 auf 65 Inobhutnahmen 2016.

Beziehungsprobleme der Eltern spielten 2016 in 14 Fällen eine Rolle, 2015 waren es noch 18. Insgesamt 23 Mal erfolgte eine Schutzmaßnahme auf eigenen Wunsch (28 in 2015), 270 erfolgten aufgrund von Gefährdung. Ein Anstieg von 23 im Vergleich zum Vorjahr.

In Hilden gab es 2016 drei Inobhutnahmen auf Wunsch eines Jugendlichen selbst. Fünf erfolgten auf Wunsch der Eltern oder eines Elternteils, sieben durch das Jugendamt, vier durch die Polizei, eine Inobhutnahme durch einen Jugendhilfeträger und eine durch den Hinweise eines Lehrers. Sieben von Schutzmaßnahmen Betroffene waren 2016 unter 14 Jahre alt, 18 waren zwischen 14 und 17 Jahre alt.

Im gesamten Kreis Mettmann sind vorläufige Schutzmaßnahmen durch die Jugendämter im Vergleich zu 2015 (91) bei Kindern unter 14 Jahren seltener geworden - 83 waren es 2016. Die Zahl ist seit 2013 rückläufig, hier waren es noch 111. Gestiegen sind dem entgegen Inobhutnahmen bei Jugendlichen von 14 bis 17. 2016 mussten Jugendämter im Kreis 210 Mal in dieser Altersklasse reagieren, 2015 nur 184 Mal.

NRW-weit ergriffen die Jugendämter im Jahr 2016 genau 22.193 Schutzmaßnahmen, 33,3 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Grund für den Zuwachs war auch hier die Zunahme der Zahl von unbegleiteten Einreisenden aus dem Ausland.

(höv)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort