Haan Lärmschutz: Verein will notfalls klagen

Haan · Rechtsanwalt Wolfram Sedlak aus Köln berät die Bürgerinitiative Lebenswertes Haan. Sie will notfalls mit Musterprozessen die Stadtverwaltung zum Handeln zwingen.

 Lastwagen auf der Turnstraße: Nach langem Streit will der Stadtrat jetzt den rechtlichen Rahmen für ein Tempolimit auf einigen Straßen in Haan klären.

Lastwagen auf der Turnstraße: Nach langem Streit will der Stadtrat jetzt den rechtlichen Rahmen für ein Tempolimit auf einigen Straßen in Haan klären.

Foto: Stephan Köhlen

Die Bürgerinitiative Lebenswertes Haan (BLH) hat sich nicht erst jetzt auf die Fahnen geschrieben, die verkehrsbedingten Lärm- und Schadstoffbelastungen in Haan zu bekämpfen. Jetzt soll die Stadt-verwaltung Haan mit Bürgeranträgen konfrontiert werden, damit geeignete Maßnahmen eingeleitet werden, um die Gefahr einer Gesundheitsgefährdung sowie schädliche Umwelteinwirkungen zu beschränken.

Die BLH hat diese Anträge mit Unterstützung von Rechtsanwalt Wolfram Sedlak aus Köln vorbereitet. Sedlak ist Fachanwalt für Umweltschutz sowie Lärm und Abgase im Straßenverkehr. Anlass für die BLH-Initiative war nicht zuletzt die letzte Ratssitzung in der vergangenen Woche, in der die Forderung zur Reduzierung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 auf der B 228 im innerstädtischen Bereich tagsüber in einer Patt-Abstimmung abgelehnt worden war. Der ständig zunehmende Lkw-Verkehr als Durchgangsverkehr durch die Haaner Innenstadt sei ein weiteres Ärgernis für BLH und Bürger, meint der BLH-Vorstand. Auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung des Vereins in der Gaststätte Friedrichstuben erläuterte Wolfram Sedlak den zahlreich erschienenen Bürgern seine Erfahrungen mit Musterprozessen gegen die Verwaltungen, die er seit 1990 führt. Letztinstanzlich gewonnen hat er diese Art von Prozessen bisher mehrmals in Berlin.

Er ermunterte die Haaner Grundstücks- und Hauseigentümer den von ihm vorbereiteten Antrag an die Stadt zu schicken, damit dringend erforderliche Messungen zu verkehrsbedingten Lärm- und Luftschadstoffbelastungen durchgeführt und öffentlich gemacht werden. Die Ergebnisse dieser dann gültigen Messungen können dann bei weiteren rechtsanwaltlichen Schritten Beachtung finden. Rechtsanwalt Sedlak machte in Haan klar, dass die Bürger-Anträge nicht nur für Anwohner der Bundesstraße 228 gelten, sondern auch flächendeckend für alle Straßen eines Gebietes. "Es geht um alle Haaner, die sich belastet fühlen", sagte Vorstandsmitglied Gregor Foest. Und BLH-Vorsitzender Stefan Zillgens fügte hinzu: "Es geht um die Gesundheit der Haaner Bürger."

Der von den Gegnern der Tempo 30-Regelung immer wieder zitierten Äußerung, dass dies rechtlich nicht durchsetzbar sei, widersprach Sedlak. "Die Rechtslage ist letztinstanzlich geklärt", sagt der Fachanwalt. Die Schwelle der Gesundheitsgefährdung bei Lärm und Luftschadstoffbelastung sei vom Gesetzgeber klar definiert, betonte der Jurist. Er habe sich wie auf einem Bahnsteig gefühlt, sagte ein Besucher der Mitgliederversammlung, als er gerade neben einem Kinderwagen an der Fußgängerampel neben der Post gestanden habe und ein Lastwagen mit sichtlich höherer Geschwindigkeit als Tempo 50 über die Kaiserstraße gefahren sei. Der Sog sei enorm gewesen.

Die Grundlagen der Berechnungsmethoden seien Computer-Programme, die punktgenaue Informationen über die verkehrsbedingten Belastungen an den Durchgangsstraßen liefern können, sagte Rechtsanwalt Sedlak.

Der Lärmpegel könne darum ohne Probleme gemessen werden. "Wenn viele Haaner Bürger bei der Aktion mitmachen, würde das der Sache dienen", sagt Gregor Foest.

(gund)
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