Haan Kreis meldet Bahnhof Gruiten als "vorrangig" an

Haan · Der Kreis Mettmann hat dem Land jetzt als eines von vier dringend notwendigen Projekten im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) den behindertengerechten Ausbau von Haltepunkten entlang der S5 sowie der S8 als Projektvorschlag für den ÖPNV-Bedarfsplan 2017 gemeldet. Davon würde auch der S-Bahnhof Gruiten profitieren, der damit einen barrierefreie Zugang zum Bahnsteig erhielte. An der Entscheidung des Kreistags beteiligt war auch Gruitens SPD-Vorsitzender und Kreistagsabgeordneter Jens Niklaus, der sich darüber sehr erfreut zeigt: "Die Meldung des Bahnhofs Gruiten für den ÖPNV-Bedarfsplan ist nur ein kleiner Schritt, aber er zeigt, dass wir das Ziel nicht aus den Augen verlieren, den für den Kreis Mettmann wichtigen Bahnhof Gruiten besser zugänglich zu machen." Rückendeckung erhalten die Gruitener auch vom Regionalrat Düsseldorf, der ebenfalls einstimmig beschlossen hat, den behindertengerechten Ausbau der beiden S-Bahn-Strecken zur Aufnahme in den Bedarfsplan zu melden.

NRW arbeitet derzeit an der Aufstellung eines neuen ÖPNV-Bedarfsplans für das Land. Der letzte ist aus dem Jahr 2005. Der ÖPNV-Bedarfsplan bildet die Grundlage für alle mittelfristigen Handlungsprogramme (Ausbaupläne) und die jährlichen Bauprogramme. Nur dann, wenn Projekte in diesem Plan aufgenommen sind, können sie auch gefördert werden.

Die Anmeldefrist endete am 30. November 2015. Nun prüft das Land, ob die angemeldeten Projekte den formalen Kriterien für eine Aufnahme in den Bedarfsplan genügen. Anschließend werden die Maßnahmen nach einem landeseinheitlichen Verfahren gewertet und auf ihre Auswirkungen auf die Umwelt hin begutachtet. Der Landtag segnet schließlich den Bedarfsplan ab.

Einer Schätzung aus dem Jahr 2013 zufolge würde es rund 27 Millionen Euro kosten, die Höhe aller Bahnsteige entlang der Linien S5 und S8 an 21 Stationen von 96 auf 76 Zentimeter zu reduzieren.

(arue)
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