Grevenbroich UWG ist für ein Lkw-Verbot auf der Landstraße 116

Grevenbroich · Weil es nach den großflächigen Rodungen in den Anliegerorten lärmt und staubt, fordert die Wählergemeinschaft ein Fahrverbot oder eine Mautpflicht für Lastwagen. Der Landesbetrieb Straßen betrachtet dies allerdings mit Skepsis.

 Die UWG fordert ein Fahrverbot oder eine Mautpflicht für Lkw auf der Landstraße 116.

Die UWG fordert ein Fahrverbot oder eine Mautpflicht für Lkw auf der Landstraße 116.

Foto: Lothar Berns

Einen Vorteil kann Hubert Rütten in den großflächigen Rodungen entlang der L 116 erkennen: "Weil die Baumbestände auf ein Minimum reduziert wurden, hat man jetzt von der Landstraße aus eine herrliche Sicht auf Grevenbroich", sagt der UWG-Ratsherr. Ansonsten würden aber die Nachteile überwiegen.

Seit den Fällungen im Frühjahr sei es nicht nur lauter in Gustorf und Gindorf geworden - es dringe auch mehr Staub in die beiden Orte, die unterhalb der Landstraße liegen. Der werde hauptsächlich von den Lastwagen aufgewirbelt, die täglich zwischen den Autobahnanschlüssen in Grevenbroich (A 46/A 540) und Bedburg (A 61) pendeln - und immer mehr werden. "Der Durchgangsverkehr hat erheblich zugenommen", schildert Hubert Rütten. Seine Befürchtung: Bis dass die geplanten Neuanpflanzungen einmal die Höhe der gefällten Bäume erreichen werden, "können mehrere Jahre vergehen".

Vor diesem Hintergrund hat UWG-Fraktionschef Carl Windler jetzt einen Antrag für die nächste Ratssitzung gestellt. Seine Forderung: "Die Stadtverwaltung muss alles Notwendige unternehmen, damit die Lastwagen auf der L 116 weniger werden." Windler denkt dabei auch an drastische Maßnahmen: etwa an ein Fahrverbot für den Lkw-Durchgangsverkehr oder - wenn möglich - an eine Mautpflicht für den Landstraßen-Abschnitt zwischen Grevenbroich und Bedburg. "Die Stadtverwaltung muss sich diesbezüglich mit den zuständigen Landesbehörden in Verbindung setzen", sagt Hubert Rütten.

Auch im Rahmen des NGZ-Bürgermonitors hatten sich Leser bereits über Probleme mit Lärm und Staub nach den Rodungen entlang der L 116 beklagt. Verursacher RWE Power begründete die Fällungen mit der nicht mehr gegebenen Standsicherheit von alten Pappeln. Der Konzern kündigt aber Nachpflanzungen mit Buchen und Eichen an - voraussichtlicht im kommenden Herbst.

Und was passiert mit den freien Flächen, die nach den Rodungen entlang der A 46, am Autobahnzubringer in Kapellen oder am Hemmerdener Weg in Wevelinghoven entstanden sind? Das will der Grünen-Ratsherr Dieter Dorok wissen. Er hat jetzt den städtischen Beigeordneten Florian Herpel aufgefordert, sich mit Nachdruck an Straßen NRW zu wenden und ein Nachforsten einzufordern - schließlich habe der Landesbetrieb den Kahlschlag auf diesen Flächen zu verantworten. "Und es muss auch deutlich gemacht werden, dass Abholzungen in diesem Ausmaß künftig nicht mehr stattfinden dürfen", sagt Dorok.

Ein Aufforsten ist allerdings offensichtlich nicht geplant - denn: Die Bäume seien "auf Stock gesetzt" worden, also so gekappt worden, dass sie wieder ausschlagen, sagt Ulrich Stahl, Landschaftsarchitekt beim Landesbetrieb Straßenbau. "Die Gehölze werden sich recht schnell wieder zu einem geschlossenen Bestand entwickeln und ihre Funktionen - wie Sichtschutz - übernehmen", zeigt er sich zuversichtlich.

Eine schallschluckende Wirkung hätten die Bäume aber nicht - "entgegen der landläufigen Meinung", wie Stahl meint: "Hierbei handelt es sich eher um einen psychologischen Effekt." Eine merkbare, physikalische Schallminderung werde erst mit Gehölzbreiten von 100 Metern erreicht. "Selbst dann werden lediglich Reduktionen um circa fünf Dezibel messbar", so Stahl.

Ob sich eine Sperrung der L 116 für den Lkw-Durchgangsverkehr oder gar eine Mautpflicht durchsetzen lassen, ist indes fraglich. Straßen NRW steht dem skeptisch gegenüber. "Eine Landesstraße ist grundsätzlich dafür da, auch überregionalen Verkehr aufzunehmen, dazu gehören Lkw", sagt Manfred Möß, Sachgebietsleiter beim Landesbetrieb. Theoretisch sei eine Sperrung möglich, "aber unter hohen Auflagen, die Messlatte dafür hängt hoch", meint Möß. So müsse geprüft werden, ob Richt- und Grenzwerte überschritten würden. Zudem sei Straßen NRW nicht alleine im Boot, an einer Entscheidung seien auch Stadt und Polizei beteiligt.

(NGZ)
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