Grevenbroich Streit am Gartenzaun: Schlichter gesucht

Grevenbroich · Bevor eine Auseinandersetzung vor Gericht landet, besteht die Möglichkeit, zum Schiedsamt zu gehen. Für den Bezirk "Frimmersdorf/Neurath" sucht die Stadt Grevenbroich zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine neue Schiedsperson.

Harry Kring ist ein Mensch, der sich ungern streitet, und das nicht erst, seit er ehrenamtlich für Frieden in der Nachbarschaft sorgt. Seit viereinhalb Jahren ist der IT-Fachmann, der für eine große Versicherung in Düsseldorf arbeitet und dort als Betriebsratsmitglied eine Ausbildung zum Mediator in arbeitsrechtlichen Fragen absolviert hat, Anlaufstelle für Streithähne aller Art. Als Schiedsmann im "vergleichsweise ruhigen" Schiedsamtsbezirk IV - dazu gehören die Stadtteile Wevelinghoven, Tüschenbroich und Langwaden - bekommt der Grevenbroicher drei bis vier Fälle pro Jahr auf den Tisch. Der Klassiker ist die Auseinandersetzung am Gartenzaun.

Nicht eingehaltene Pflanzabstände, Bäume, deren Zweige über die Grenze des Nachbargrundstücks ragen, Grillfleischdünste, Zigarettenrauchschwaden - es gibt unzählige Gründe, die im wahrsten Sinne Schatten auf gutnachbarliche Verhältnisse werfen. Immer, wenn zwei Parteien einen Konflikt nicht selbst lösen können, können sie sich an die Schiedsleute ihrer Stadt wenden. In Grevenbroich gibt es acht. Harry Kring ist einer von ihnen. Für den Bezirk V (Frimmersdorf, Neurath) sucht die Stadt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine neue Schiedsperson.

Schiedsleute, so viel zur Erklärung, werden vom Rat der Stadt für jeweils fünf Jahre bestellt. Voraussetzung ist die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter. Die Bewerber sollten ihren Wohnsitz im Schiedsamtsbezirk haben, was allerdings nicht zwingende Voraussetzung ist. Ihren "Job" erledigen die Frauen und Männer, die in der Regel zwischen 30 und 70 Jahre alt sind, ehrenamtlich. Juristische Vorkenntnisse benötigen sie nicht. Das notwendige "Handwerkszeug" für die Ausübung des Amtes wird durch entsprechende Einführungslehrgänge vermittelt. Die Kosten übernimmt die Stadt.

Fakt ist: Der Gang zum Schiedsamt ist oft der schnellste und günstigste Weg, um eine Auseinandersetzung aus der Welt zu schaffen, denn das Verfahren ist denkbar unbürokratisch. Es wird durch einen Antrag schriftlich oder mündlich zu Protokoll der Schiedsperson eingeleitet. Die setzt einen Termin fest, zu dem beide Parteien erscheinen müssen. Dort erhalten die Streithähne Gelegenheit, sich auszusprechen. Ist man sich einig, wird ein Vergleich aufgesetzt, den beide Parteien unterschreiben. Damit ist er rechtswirksam. In manchen Fällen müssen die Parteien diesen Weg sogar einschlagen, bevor sie sich mit ihrem Anliegen an ein Gericht wenden können - bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten zum Beispiel, oder bei sogenannten Privatklagesachen. Privatklagesachen sind Straftaten, bei denen die Staatsanwaltschaft nur dann Anklage erhebt, wenn sie ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bejaht. Sieht sie das nicht, verweist sie den Bürger, der Strafanzeige erhoben hat, auf den Privatklageweg. Das heißt, die betroffene Person muss sich selbst mit ihrer Klage ans Strafgericht wenden. Das kann sie aber nur, wenn sie vorher versucht hat, sich mit der anderen Seite außergerichtlich zu versöhnen. Ziel ist stets der Vergleich, eine Einigung. "Das klappt in etwa 60 Prozent der Fälle", sagt Harry Kring.

(NGZ)
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