Grevenbroich Stadtrat lehnt Satzung zum Schutz von Wohnraum ab

Grevenbroich · In der Stadt Grevenbroich wird es keine sogenannte Zweckentfremdungssatzung für Wohnraum geben. Das beschloss der Stadtrat bei zwei Gegenstimmen der Fraktion "Mein Grevenbroich". Die hatte nämlich eine solche Satzung gefordert.

Mit einer Zweckentfremdungssatzung könnte die Stadt Geldbußen verhängen, wenn beispielsweise Wohnraum dauerhaft leer steht: beispielsweise in Obergeschossen von Wohn- und Geschäftsimmobilien in der City. Denn die Fraktion "Mein Grevenbroich" hatte diese Satzung für den Fall gefordert, wenn sich Wohnraum seit längerer Zeit ungenutzt in schlechtem Zustand befinde. Ratsfrau Martina Suermann sieht aber auch anderswo Bedarf. Als Beispiel nennt sie Wohnungen, die für kurzzeitige Vermietung an Monteure genutzt würden.

Doch die Stadtverwaltung sieht die rechtliche Basis für eine derartige Regelung nicht gegeben. Der Erlass setze nämlich einen Wohnraummangel voraus. "Das heißt dass die Versorgung mit ausreichend Wohnraum zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet sein muss, beziehungsweise ein erhöhter Wohnungsbedarf besteht", erklärte Bürgermeister Klaus Krützen. Das sei aber in Grevenbroich nicht zu erkennen.

Dieser Einschätzung schloss sich die große Mehrheit des Stadtrates an. "Erhöhter Wohnraumbedarf, wie er für eine solche Satzung nötig ist, ist in einigen großen Städten in Nordrhein-Westfalen gegeben, nicht aber bei uns", erklärte FDP-Ratsherr Markus Schumacher. Und das Problem der Geschäftsleerstände in der Innenstadt ließe sich mit diesem Instrument nicht lösen - ebenso wenig das Problem der ,Zille'", meinte er. Die frühere Gaststätte, deren Gebäude seit 1999 leer steht und zunehmend verfällt, ist ein andauerndes Ärgernis. Auch SPD-Ratsherr Holger Holzgräber lehnte eine solche Satzung ab. "Wir sollten nicht eine Unterscheidung in gute Hauseigentümer und schlechte Eigentümer vornehmen," sagte er.

(cso-)
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