Grevenbroich Stadt will Grundgebühr für Regenwasser

Grevenbroich · Der Betriebsausschuss Abwasseranlagen berät heute über die Einführung einer Grundgebühr, die dafür erhoben wird, dass Niederschlagswasser in den Kanal eingeleitet werden kann. Für manch einen Bürger bedeutet das Mehrkosten.

Der Regen prasselt auf das Hausdach, sammelt sich in der Dachrinne und verschwindet gurgelnd durch das Ablaufrohr Richtung Kanal - typisch Herbst. Für das Regenwasser, das von Grundstücken in die Entwässerungssysteme gelangt, werden Gebühren fällig. Und die ändern sich zum 1. Januar. Grevenbroich soll eine Grundgebühr für Niederschlagswasser bekommen.

Angedeutet hatte sich diese Entwicklung schon länger. Das Thema sei im Betriebsausschuss mehrfach diskutiert worden, berichtet Ines Hammelstein, Pressesprecherin der Stadt. In der Vorlage der Verwaltung, über die der Betriebsausschuss Abwasseranlagen in seiner heutigen Sitzung (18 Uhr, Sitzungszimmer Haus Hartmann) berät, heißt es, die Grundgebühr werde "von der Fachwelt empfohlen". Das Ziel: "Damit sollen die Kosten der Vorhaltung und Dimensionierung des Kanalnetzes verursachergerechter verteilt werden."

Künftig würde dann für jeden Quadratmeter befestigter und bebauter beziehungsweise überbauter Grundstücksfläche eine Grundgebühr von 0,26 Euro erhoben. Hinzu kommt eine sogenannte Leistungsgebühr, die bei 1,17 Euro pro Quadratmeter befestigter/bebauter Fläche liegt. Hierbei wird noch unterschieden zwischen stark und schwach befestigten oder versiegelten Flächen (s. Infokasten).

Bisher war die Regelung für das Niederschlagswasser so, dass pro Quadratmeter befestigter Fläche 1,74 Euro gezahlt werden musste. Der sogenannte Abflussbeiwert lag bei 90 Prozent, für Flächen wie Öko-Pflaster bei 30 Prozent. Ein Rechenbeispiel der Verwaltung zeigt die Veränderung: Für ein Grundstück mit 200 Quadratmetern befestigter Fläche, davon 30 Quadratmeter Öko-Pflaster, mussten bisher insgesamt 281,88 Euro gezahlt werden, davon 266,22 Euro für die 170 Quadratmeter befestigte Fläche und 15,66 Euro für die 30 Quadratmeter Öko-Pflaster.

Mit der neuen Regelung würden für die gleiche Fläche 268,45 Euro fällig. Davon entfallen 52 Euro auf die Grundgebühr für die 200 Quadratmeter bebaute Fläche, 198,90 Euro für die 170 Quadratmeter Fläche, die mit dem Faktor 100 Prozent gezählt wird, sowie 17,55 Euro für das Öko-Pflaster, das mit dem Faktor 50 Prozent gezählt wird. In diesem Fall spart der Hausbesitzer also 13,43 Euro. Profitieren würden auch Gewerbebetriebe mit großen versiegelten Flächen, die statt 1,74 Euro pro Quadratmeter künftig die Summe aus Grund- und Leistungsgebühr bezahlen, also 1,43 Euro pro Quadratmeter.

Andere Hausbesitzer müssen aber wohl mehr zahlen. Zum einen wurde durch die Abfrage bei den Bürgern insgesamt eine größere Zahl an Quadratmetern befestigter Fläche registriert. Die letzte große Erhebung wurde laut Sylvia Wogirz vom Fachdienst Steuern, Gebühren und Beiträge allerdings auch bereits vor 25 Jahren durchgeführt. Zum anderen kommen neue Gebührenzahler hinzu. Denn wer etwa dank einer Zisterne, die alles Regenwasser aufnehmen kann, bisher keine Niederschlagsgebühr zahlen musste, zahlt künftig zumindest die Grundgebühr für alle bebauten Flächen, sagt Wogirz.

Mitte, Ende Januar, werden die Bescheide verschickt, über die sich wohl nicht jeder freuen wird.

(NGZ)
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