Grevenbroich Stadt unterstützt Kita-Träger mit rund 200.000 Euro

Grevenbroich · Wenn es um die Betreuung von Kindern geht, dann sind sie aufeinander angewiesen: Ohne die kirchlichen und freien Träger könnte Grevenbroich den gesetzlich verankerten Betreuungsanspruch nicht sicherstellen, und ohne den von der Stadt über den sogenannten Trägeranteil gewährten Zuschuss könnten die Träger weder Elternbeiträge stabil halten, noch vernünftig ihre Arbeit tun.

 Haben den Vertrag für ein weiteres Jahr unterzeichnet: Erster Beigeordneter Michael Heesch (v. r.) und Vertreter der Träger.

Haben den Vertrag für ein weiteres Jahr unterzeichnet: Erster Beigeordneter Michael Heesch (v. r.) und Vertreter der Träger.

Foto: Stadt Grevenbroich

Die Stadt arbeitet deshalb seit Jahren mit der katholischen Gemeinde St. Clemens und den sogenannten anderen Trägern - "PariSozial", "Gemeinnützige Gesellschaft für Soziale Dienste Wuppertal", "Leben und Wohnen" der Lebenshilfe Rhein-Kreis Neuss, "Deutschordens Jugend- und Familienhilfe Elsen" und "Evangelische Jugendhilfe" - zusammen. Gestern wurde ein weiteres Jahr der gegenseitigen Unterstützung schriftlich besiegelt.

Das heißt: In der katholischen Kindertageseinrichtung St. Clemens (Kurze Straße), den Kitas "Zaubermühle" und "Blumenwiese", dem "Elsener Haus" sowie im evangelischen Kindergarten in Kapellen fördert die Stadt im Kindergartenjahr 2016/2017 insgesamt 322 Plätze mit rund 211.000 Euro. Der Vertrag über diese aus haushaltsrechtlicher Sicht freiwillige Leistung muss jedes Jahr neu unterschrieben werden. Für die Träger, sagt der Erste Beigeordnete Michael Heesch, bedeute das immer eine gewisse Unsicherheit. "Alle Beteiligten arbeiten aber auf einem fachlich so hohen Niveau, dass aus Sicht der Stadt keine Veranlassung besteht, etwas an der Zusammenarbeit zu ändern."

Tatsache ist: Insgesamt 2004 Betreuungsplätze stehen aktuell in Grevenbroich zur Verfügung, davon 371 U3-Plätze und 1633 für Kinder über drei Jahren. "Wir sind bis unter die Dachkante besetzt, jeder dieser Plätze ist zwingen erforderlich, damit wir den Rechtsanspruch erfüllen können", betont Heesch. "Dass die Übernahme der Trägeranteile als freiwillige Leistung gilt, ist deshalb absurd - aber nun einmal gesetzlich vorgeschrieben."

(juha)
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