Grevenbroich Sparkassen-Streit: Teilerfolg für Architekt Quasten

Grevenbroich · Nach der Sanierung des Gebäudes an der Karl-Oberbach-Straße müssen nun wieder Teile zurückgebaut werden.

Der Grevenbroicher Architekt Günter Quasten hat im Streit mit der Sparkasse Neuss am Oberlandesgericht Düsseldorf einen Teilerfolg erzielt. Der Klage des Planers wurde gestern teilweise stattgegeben, die Sparkasse muss nun Teile ihrer Fassade der Filiale an der Karl-Oberbach-Straße zurückbauen. Andere Teile der Klage wurden abgewiesen.

Auch wenn sich Quasten mit seiner Klage nicht in Gänze durchsetzen konnte, dürfte das Urteil des Oberlandesgerichts für ihn teilweise eine Genugtuung sein. "Ich möchte dazu keinen Kommentar abgeben", erklärte er gestern, obwohl die Richter ihm zumindest teilweise Recht gegeben hatten.

So hatte der Architekt moniert, dass die Front des Gebäudes durch weiße Paneele verunstaltet worden sei. Auch die rote Brüstung und die neuen Fenster gefielen ihm nicht. Die weißen Paneele muss er in der Tat nicht hinnehmen. "Wir sehen es so, dass hier das Werk des Klägers verunstaltet wurde", so Richter Erfried Schüttpelz: "Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen." Neue Fenster müsse Günter Quasten im Zuge der Wärmedämmung akzeptieren, auch die Farbe "Rot" an der Brüstung sei hinzunehmen. Rot sei die Farbe des Unternehmens, sie entspräche der Geschäftspolitik der Sparkasse, so der zuständige Senat des Gerichts.

Von Seiten der Sparkassen-Anwälte war niemand bei der Urteilsverkündung anwesend. In jedem Fall muss sich das Unternehmen in nächster Zeit mit einem erneuten Rückbau des Umbaus befassen. "Die Sparkasse muss zusammen mit ihren Architekten eine Umgestaltung und einen Rückbau veranlassen", so die Vorgabe der Richter.

Architekt Günter Quasten hatte das Sparkassen-Gebäude Ende der 60er Jahre geplant. Es war eines seiner ersten markanten Bauwerke in der Stadt Grevenbroich. Später kamen mit dem Montanushof oder der Bernardussaal noch weitere bekannte Gebäude dazu. Vertreter der Sparkasse Neuss äußerten sich gestern nicht zum Ausgang der Gerichtsverhandlung.

(mape)
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