Grevenbroich Sensible Helferin in Betreuungsfragen

Grevenbroich · Als Rechtspflegerin für Betreuungssachen ist Stephanie Gormanns oft in Privathaushalten, Krankenhäusern und Pflegeheimen unterwegs.

 Stephanie Gormanns auf dem Weg von ihrem Büro im ersten Stock des Grevenbroicher Amtsgerichts zur Geschäftsstelle im Erdgeschoss.

Stephanie Gormanns auf dem Weg von ihrem Büro im ersten Stock des Grevenbroicher Amtsgerichts zur Geschäftsstelle im Erdgeschoss.

Foto: NGZ-Foto_ L. Berns

Sich auf jeden Menschen und seine Geschichte einlassen und dabei Balance halten, zwischen professioneller Distanz und ehrlich empfundener Empathie - anders geht's nicht. Für Stephanie Gormanns ist das immer wieder eine Herausforderung. Die 42-Jährige ist Rechtspflegerin am Amtsgericht in Grevenbroich. Als solche befasst sie sich zuweilen mit Sorgerechtsfällen und Adoptionsangelegenheiten. Den größten Teil ihrer Arbeitszeit machen allerdings die sogenannten Betreuungssachen aus. "Dem Gegenüber die Angst vor ,dem Gericht' zu nehmen ist nicht immer einfach", sagt Gormanns. Deshalb ist Zuhören ein entscheidender Teil ihres Jobs.

Vier Richter kümmern sich am Amtsgericht Grevenbroich unter anderem um Betreuungssachen, unterstützt von Rechtspflegern. Derzeit sind 1400 Verfahren anhängig. Wenn zum Beispiel ein Volljähriger wegen einer psychischen Krankheit, einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung oder Erkrankung nicht mehr selber in der Lage ist, seine Angelegenheiten zu regeln, dann stellt das Vormundschaftsgericht für ihn einen gesetzlichen Betreuer.

Der Betreuer, der früher, bis zur Gesetzesänderung 1992, Vormund oder Pfleger hieß, kümmert sich dann - generell oder im Rahmen spezieller Aufgabenbereiche - um sämtliche Fragen rund um die Gesundheit, den Aufenthalt, das Vermögen, die Wohnungs- und Heim-, Rechts- und Behördenangelegenheiten oder die Postvollmacht des Betreuten.

Mit persönlicher Fürsorge und Zuwendung hat die ganze Angelegenheit nichts zu tun. Der Betreuer erhält lediglich eine "amtliche Vollmacht", weil der Erkrankte diese nicht (mehr) erteilen kann. In vielen Fällen übernehmen nahe Verwandte oder Bekannte diese Aufgabe. Doch es kommt auch vor, dass sich im Umfeld der Betroffenen niemand findet, der für diese Rolle in Frage kommt. Dann muss das Gericht, unter Berücksichtigung der persönlichen Wünsche und Vorlieben, die zunächst ermittelt werden wollen, einen Berufsbetreuer bestimmen.

In der Regel einmal pro Woche sind die Betreuungsrichter und Rechtspfleger deshalb in Grevenbroich, Jüchen und Rommerskirchen unterwegs - in Privathaushalten, in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Überall dort, wo Menschen leben, die sich möglicherweise nicht mehr selbst helfen können. Oft sind es Angehörige oder Mitarbeiter von Pflegeheimen, die das Gericht informieren. Gelegentlich regen aber auch aufmerksame Nachbarn eine "Untersuchung" an.

Über das Ob und Wie einer Betreuung entscheidet in jedem Fall ein Richter, die Rechtspfleger klären die Betreuer unter anderem über ihre Rechte und Pflichten auf. Außerdem haben sie ein Auge auf das Verfahren. Grundsätzlich gilt: Eine Betreuung wird nur dann eingerichtet, wenn sie auch erforderlich ist. "Das ist zum Beispiel nicht der Fall, wenn es eine Vorsorgevollmacht gibt, in der ein Bevollmächtigter bestimmt ist", sagt Stephanie Gormanns. "Deshalb ist die Vollmacht so wichtig. Viele wissen nämlich nicht, dass zum Beispiel der Ehepartner im Betreuungsfall nicht automatisch zum rechtlichen Vertreter wird."

(NGZ)
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