Grevenbroich Schausteller verklagt Stadtverwaltung

Grevenbroich · Die Vergabe-Richtlinien für die großen Kirmessen müssen geändert werden. Das hat Nachteile für die kleinen Vereine.

 Der Kirmesplatz in Grevenbroich: Weil ein Schausteller aus Mönchengladbach dort keinen Zuschlag für seinen Autoscooter erhielt, hat er die Stadtverwaltung verklagt.

Der Kirmesplatz in Grevenbroich: Weil ein Schausteller aus Mönchengladbach dort keinen Zuschlag für seinen Autoscooter erhielt, hat er die Stadtverwaltung verklagt.

Foto: Berns, Lothar (lber)

Weil ein Autoscooter-Betreiber aus Mönchengladbach die Stadt verklagt hat, müssen neue Richtlinien zur Auswahl von Schaustellern in Grevenbroich und Wevelinghoven verabschiedet werden. Künftig wird die Verwaltung die zu vergebenen Standplätze in der Fachzeitschrift "Der Komet" ausschreiben, damit könnte die Attraktivität der beiden Kirmesplätze gesteigert werden. Ordnungsamtsleiter Udo Robling befürchtet allerdings auch, dass es durch dieses Verfahren zu Nachteilen für die kleineren Schützenfeste kommen wird.

Über Jahrzehnte hinweg hat die Verwaltung bei der Auswahl von Schaustellern örtliche Betriebe berücksichtigt. "Das war von Vorteil", sagt Robling: "Wer einen Platz auf einer der beiden großen Kirmessen erhielt, hat sich bereiterklärt, sein Fahrgeschäft auch auf kleineren, nicht so lukrativen Festen im Stadtgebiet aufzubauen. Für die Schausteller war das eine Mischkalkulation. Unter dem Strich hat sich dieses Verfahren für sie finanziell gelohnt." Und die kleinen Schützenvereine, die es immer schwerer hätten, ihre Plätze vernünftig zu bestücken, seien in der Regel zufrieden gewesen.

Doch künftig muss die Stadt einen anderen Weg gehen: Da die Verwaltung einem örtlichen Schausteller den Zuschlag für das Schützenfest in Grevenbroich gegeben hatte, fühlte sich ein Autoscooter-Betreiber aus Mönchengladbach benachteiligt. Er zog vor den Kadi - mit Erfolg. "Die Stadt ist im Eilverfahren sowohl vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf als auch vor dem Oberverwaltungsgericht Münster unterlegen", sagt Robling. Die Richter sähen die Marktfreiheit in Grevenbroich nicht hinreichend gewährleistet; insbesondere hätten Neubewerber keine realistische Chance, berücksichtigt zu werden.

Obwohl das Hauptsacheverfahren noch nicht abgeschlossen ist, wird der Rat in seiner Dezember-Sitzung neue Richtlinien für die Schausteller-Auswahl verabschieden. Was sich ändert: Künftig wird die Stadt für die beiden großen Feste in der Zeitschrift "Der Komet" werben. Über die Auswahl der eingegangenen Bewerbungen werden nicht mehr allein der Marktmeister und die zuständige Fachdienstleiterin entscheiden, sondern eine fünfköpfige Kommission. Die wird sich neben drei Verwaltungsmitarbeitern auch aus dem Geschäftsführer der Präsidentenrunde und jeweils einem Vertreter der Bürgerschützenvereine Grevenbroich und Wevelinghoven zusammensetzen.

"Um Neubewerbern eine realistische Zulassungschance gegenüber bekannten und bewährten Schaustellern einzuräumen, sollen in jedem Jahr möglichst zehn Prozent der Schausteller durch Neubewerber ersetzt werden", erklärt Udo Robling. Die Verwaltung orientiert sich mit diesen Richtlinien an denen der Stadt Bonn - sie seien vom Verwaltungsgericht Köln als rechtssicher angesehen worden, sagt der Ordnungsamtsleiter.

Die Auswirkungen auf die kleineren Feste seien noch nicht abzusehen. "Ich gehe davon aus, dass es zu Problemen kommen wird", sagt Robling. Angesichts schwindender Besucherzahlen sei es schon jetzt schwer, Schausteller für die Kirmesplätze zu finden. "Manche Vereine gehen sogar schon so weit, dass sie jede Menge Fahrchips kaufen und sie an Kinder verschenken - nur damit der Schausteller auf seine Kosten kommt", erklärt Robling.

(NGZ)
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