Grevenbroich Politiker legen Bebauungsplan wegen Kirmesplatz-Plänen auf Eis

Grevenbroich · Der Planungsausschuss hat die geplante Änderung des Bebauungsplans "Lindenstraße/Montanusstraße/Nordstraße" auf Eis gelegt. Die Politiker befürchten sonst Einschränkungen für die angedachte Verlegung des Schützenplatzes vom Platz der Republik zum Hagelkreuz.

 Entscheidungen gibt es nicht - aber seit längerem wird überlegt, den Kirmesplatz aus der Stadtmitte ans Hagelkreuz zu verlegen.

Entscheidungen gibt es nicht - aber seit längerem wird überlegt, den Kirmesplatz aus der Stadtmitte ans Hagelkreuz zu verlegen.

Foto: L. berns

Die Stadt will das Gebiet westlich der Nordstraße überplanen, weil die Nachbarareale bereits Teil von neuen Bebauungsplänen sind. "Außerdem gibt es Bauwünsche für Gärten an der Nordstraße, eine solche Nachverdichtung ist sinnvoll", erläutert Planungsfachbereichsleiterin Dorothea Rendel. Im Planentwurf soll das Gebiet im Süden an der Lindenstraße wie bislang als Mischgebiet, im Norden allerdings künftig als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Bei einer solchen Änderung greifen für Lärm strengere Auflagen. Dies rief im Planungsausschuss die CDU auf den Plan, sie lehnt die B-Plan-Änderung ab. "Wenn der Kirmesplatz künftig vom Platz der Republik verlegt werden soll, ist das Gebiet am Hagelkreuz die einzige mögliche Fläche", so Norbert Gand (CDU). Er und andere befürchten bei Ausweisung der Nachbarschaft als Allgemeines Wohngebiet "gravierendere Restriktionen für die Nutzung des Schützenplatzes", beispielsweise für die Zahl der Veranstaltungen "Wir sollten als Stadt nicht an dem Ast sägen, auf dem wir selbst sitzen", betont der Unionspolitiker. Schützen-Chef peter Cremerius hatte bereits früher appelliert, dass "bei der Planung im Bereich ums Hagelkreuz gesichert wird , dass wir künftig bei einer Verlegung des Schützenplatzes keine Probleme bekommen." Die Ausschussmitglieder waren sich einig: Mit der Bebauungsänderung soll gewartet werden, bis klar ist, wie es mit dem Schützenplatz weitergeht. Die CDU hatte auch aus anderem Grund Bedenken. Gand sieht die Interessen des Versorgers GWG wenige Meter neben dem Plangebiet nicht ausreichend abgewägt. "Im Lärmschutzgutachten wurde nicht berücksichtigt, dass das Unternehmen eine Erweiterung des Betriebes plant." Zudem werde bei Störfällen im Netz auf dem Betriebsgelände nachts mit Generatoren und Maschinen gearbeitet. Dies sei im Gutachten nicht ausreichend berücksichtigt. Bei Allgemeinem Wohngebiet nebenan befürchtet Gand Einschränkungen auch der "Daseinsvorsorge, wenn ein Störfall eintritt".

(NGZ)
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