Grevenbroich Politik will Satzung für Problem-Häuser

Grevenbroich · Die Wählergemeinschaft "Mein Grevenbroich" fordert eine Zweckentfremdungssatzung für Grevenbroich. Damit sollen länger leer stehende Wohnungen vermieden werden - und Schandflecke wie die ehemalige Gaststätte "Zille".

 Schon seit Jahren steht die ehemalige Gaststätte "Zille" leer - aus dem Giebel wächst sogar schon ein Baum heraus. Die Wählergemeinschaft "Mein Grevenbroich" will Eigentümer solcher Immobilien mehr in die Pflicht nehmen.

Schon seit Jahren steht die ehemalige Gaststätte "Zille" leer - aus dem Giebel wächst sogar schon ein Baum heraus. Die Wählergemeinschaft "Mein Grevenbroich" will Eigentümer solcher Immobilien mehr in die Pflicht nehmen.

Foto: L. Berns

Die in der Innenstadt vergammelnde "Zille" ist ihr ein Dorn im Auge: "Ich möchte nicht wissen, was in dieser Bruchbude so alles herumkrabbelt", sagt Martina Suermann mit Blick auf die seit Jahren leer stehende Gaststätte, die nur wenige Meter vom pulsierenden Marktplatz entfernt liegt und zusehends verfällt. Die Ratsfrau der Fraktion "Mein Grevenbroich" wünscht sich, dass die Stadtverwaltung in solchen Fällen mehr Handhabe hat, um den Eigentümer in die Pflicht zu nehmen: "Es kann ja nicht sein, dass das Bild unserer City derart negativ beeinflusst wird."

Das gelte nicht nur für die "Zille". Suermanns Fraktion beklagt auch, dass Wohnungen in den Obergeschossen von Geschäftshäusern in der Fußgängerzone seit längerer Zeit leer ständen und zum Teil in einem schlechten Zustand seien. "Und das inmitten der Innenstadt, der Visitenkarte von Grevenbroich", meint die Politikerin. Vor diesem Hintergrund hat ihre Fraktion die Verwaltung aufgefordert, eine Zweckentfremdungssatzung für Wohnraum zu entwerfen. Der Antrag wird heute im Rat vorgelegt.

"Derzeit liegt es im Ermessen der Kommunen, über eigene Satzungen und Bußgelder dafür Sorge zu tragen, dass Wohnraum nicht leer steht", erläutert Suermann: "Dies wird etwa in Bonn und Münster praktiziert. In Dortmund darf frei finanzierter Wohnraum nicht ohne Genehmigung länger als drei Monate leer stehen oder zu anderen Zwecken genutzt werden." Sonst werde es teuer für den Eigentümer.

Die Stadtverwaltung soll nun überprüfen, ob eine solche Satzung auch in Grevenbroich umgesetzt werden kann. Diese soll in erster Linie für die Innenstadt gelten - aber nicht ausschließlich: "In den umliegenden Dörfern gibt es viele Häuser, die schon seit längerem leer stehen und teilweise verfallen, obwohl sie saniert werden und als preiswerter Wohnraum genutzt werden könnten - etwa für junge Familien", beschreibt Suermann. Ihre Fraktion hat die Stadt daher auch beauftragt, ein Kataster für Problem-Immobilien zu erstellen. Diese Auflistung soll einen Überblick auf leerstehende und sanierungsbedürftige Wohnungen geben. Der Antrag von "Mein Grevenbroich" wird voraussichtlich heute nicht diskutiert, sondern zur Bearbeitung in die Verwaltung gegeben.

Im Vorfeld meldet Anneliese vom Scheidt ihre Zweifel an einer Zweckentfremdungssatzung an: "Sie greift zum einen massiv in die Rechte der Eigentümer ein", meint die Vorsitzende des Haus- und Grundbesitzervereins Grevenbroich. Andererseits fragt sie sich, ob eine solche Satzung in der Stadt überhaupt erforderlich ist: "Für Bonn mag das ja Sinn machen, da dort die Leerstände erheblich größer sind. Für Grevenbroich halte ich das aber für überzogen."

Die Stadt sollte vor einer Entscheidung erst die Erfahrungen anderer Städte anhören, meint Michael Nowack, Vorstand des Bauvereins Grevenbroich: "Häufig ist mit einer solchen Satzung ein enormer Verwaltungsaufwand verbunden." Für bedenklich hält Nowack, dass eine Zweckentfremdungssatzung bereits ab drei Monaten Leerstand gelten soll. "Wenn ein Eigentümer ein Gebäude energetisch sanieren oder durch einen modernen Neubau ersetzen will, kann es sein, dass die alten Wohnungen länger als drei Monate nicht bewohnbar sind."

(NGZ)
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