Grevenbroich Nach Räumungsklage sieht Anwalt die Stadt in der Pflicht

Grevenbroich · Jeder Tag zählt jetzt für die von Obdachlosigkeit bedrohte Elisabeth von Bodnarovicz-Romanow-Conte, die wegen einer Räumungsklage ihre Mietwohnung in Orken bis zum 31. Dezember aufgeben soll. Wie berichtet, macht der Vermieter Eigenbedarf geltend. Das Amtsgericht Grevenbroich hat der Räumungsklage des Eigentümers stattgegeben, aber die Mieterin hat dagegen über ihren Rechtsanwalt Lutz Bartsch Berufung beim Landgericht Mönchengladbach eingelegt. Das wiederum hatte aber bis gestern auf die Berufungsschrift noch nicht nicht reagiert, wie der Rechtsanwalt auf Redaktionsnachfrage berichtete.

Er werde aber dort erneut nachhaken, sagte Bartsch. Und selbst wenn sich das Landgerichtspersonal jetzt in die Weihnachtsferien verabschieden sollte, dann gebe es für solche Fälle einen Notdienst. Doch der Anwalt der 68-Jährigen, die nach der Kündigung und der Räumungsklage nach eigenen Angaben keine adäquate neue Wohnung hat finden können, sieht auch die Stadt Grevenbroich in der Pflicht. Er sagt: "Die Stadt muss die Möglichkeiten schaffen, um Obdachlosigkeit zu verhindern.

Sie kann in solchen Fällen die Wohnung auch beschlagnahmen, damit die Mieter darin bleiben können." Oder sie müsse zum Beispiel ein Hotelzimmer für von Obdachlosigkeit Bedrohte anbieten. Auf Nachfrage bei der Stadtverwaltung gab es gestern aus dem zuständigen Dezernat noch keine keine Antwort zu dem Fall.

(gt)
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