Grevenbroich Lebenshilfe wehrt sich gegen Teilhabegesetz

Grevenbroich · Geistig behinderten Menschen werde das neue Gesetz nicht gerecht. Die örtliche Lebenshilfe wendet sich jetzt an die Bundespolitik.

 Matthias Nobis (rechts) und Mattias Maaßen von der Lebenshilfe Grevenbroich versuchen gegen das neue Bundesteilhabegesetz auch auf politischer Ebene Einspruch einzulegen.

Matthias Nobis (rechts) und Mattias Maaßen von der Lebenshilfe Grevenbroich versuchen gegen das neue Bundesteilhabegesetz auch auf politischer Ebene Einspruch einzulegen.

Foto: Lothar Berns

Enttäuschung und Entrüstung löst das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG) bereits vor seinem Inkrafttreten im Januar 2017 bei der Lebenshilfe in Grevenbroich aus. Auch auf politischer Ebene "Flagge zeigen", das wollen die Lebenshilfe-Vorstände Matthias Nobis und Mattias Maaßen. Sie sind ehrenamtliche Aktivisten für die Lebenshilfe und betroffene Väter. Das neue Gesetz sei eine Mogelpackung, es werde Menschen mit geistiger Behinderung in keiner Weise gerecht, beklagen Nobis und Maaßen, die für etwa 700 Mitarbeiter mit Behinderung in den Varius-Werkstätten und weitere 320 größtenteils geistig Behinderte im Lebenshilfe-Wohnhaus sprechen. Zudem hat die örtliche Lebenshilfe aktuell 432 Mitglieder.

Ihre kritische Haltung gegenüber dem neuen Gesetz wolle die Lebenshilfe Grevenbroich auch Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe möglichst noch persönlich darlegen. Mit dem CDU-Landtagsabgeordneten Lutz Lienenkämper habe man bereits gesprochen und selbstverständlich auch die Online-Petition gegen das BTHG mitgezeichnet: "Es gibt für diese Petition aber bisher nur 40.000 Unterschriften. Menschen mit Behinderung haben eben keine so große Lobby wie etwa Atomkraftgegner", bedauert Nobis. Positiv sei an dem neuen Gesetz lediglich, dass die längst überfällige selbstbestimmte, volle Teilhabe von Menschen mit Behinderung erfolgen solle: "Diesem Anspruch wird das neue Gesetz aber nicht gerecht, denn es wird den Menschen mit geistiger Behinderung nicht gerecht", sagen Maaßen und Nobis als Sprecher ebendieses Personenkreises.

"Das neue Teilhabegesetz ist in Wirklichkeit ein Kosteneinspargesetz, ein Hartz IV für alle", meint Maaßen. Denn Menschen mit geistiger Behinderung könnten von der im BTHG vorgesehenen Anhebung der Vermögensgrenzen überhaupt nicht profitieren: "Menschen mit einer geistigen Behinderung haben in der Regel kein Einkommen und sind für ihren Lebensunterhalt auf Grundsicherung angewiesen. Sie können kein Vermögen ansparen, denn die Vermögensfreigrenze bei der Grundsicherung liegt weiterhin bei 2600 Euro", verdeutlichen die Vorstände der Lebenshilfe. Sie fordern deshalb, dass bei den Vermögensfreibeträgen geistig behinderte Menschen den körperlich und psychisch behinderten gleich gestellt werden.

Auch bei der Wahl der Wohnform und bei den Leistungen aus der Pflegeversicherung werden nach Auffassung von Nobis und Maaßen geistig Behinderte nach dem neuen Gesetz schlechter gestellt. Im Betreuten Wohnen werde der Pflegesatz mit dem neuen Gesetz von 1600 auf 266 Euro, unabhängig von der Pflegestufe, herabgesetzt. Die Pauschale von 266 Euro werde künftig auch nur noch für Behinderten-Wohngemeinschaften oder Wohngruppen geleistet. "Damit werden die Menschen mit geistiger Behinderung aber deutlich schlechter gestellt als vorher", sagt Maaßen. Er und Nobis befürchten, dass statt der gewollten Inklusion und Teilhabe eine "Insel der Exklusion" entstehen könne und erläutern dies: Es bestehe nämlich die große Gefahr, dass nur noch Schwerst-Mehrfachbehinderte in den Pflegeeinrichtungen Einrichtungen übrigblieben und der große Rest ins Betreute Wohnen ziehe, weil es billiger sei.

Kritisch sehen die Lebenshilfesprecher auch die erweiterten Begutachtungsmaßstäbe des BTHG. Statt bisher fünf müssen künftig neun Kriterien erfüllt sein, um die bisherige Unterstützung durch die Eingliederungshilfe zu erhalten. Ein Beispiel: Ein 50-Jähriger lebt im Betreuten Wohnen, arbeitet in einer Behindertenwerkstatt, benötigt aber stundenweise Eingliederungshilfe bei Behördengängen und seinen Geldangelegenheiten. Nach dem neuen Gesetz würde dieser Mann "nicht behindert genug sein", um weiterhin Eingliederungshilfe zu bekommen, beklagt die Lebenshilfe. Oder das Beispiel einer 35-Jährigen, die bislang optimal betreut und in einer für sie förderlichen Gemeinschaft mit anderen Behinderten in einer Wohnstätte lebt. Sie würde nach Darstellung der Lebenshilfe durch die neue Deckelung der Kosten für die Unterkünfte und die Tatsache, dass sie auf Grundsicherung angewiesen ist, ihr Zuhause verlieren. Denn künftig solle es nur noch einen Zuschlag von maximal 25 Prozent zur Warmmiete eines Einpersonenhausehaltes vor Ort geben. Diese Summe reiche aber nicht für Plätze in qualifizierten Behindertenwohnstätten, verdeutlicht die Lebenshilfe.

(NGZ)
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