Grevenbroich Kita-Navigator garantiert keinen Betreuungsplatz

Grevenbroich · Über die Funktion des zentralen Vormerksystems der Stadt gibt es Missverständnisse. Abgelehnte Eltern fühlen sich benachteiligt.

Bei Eltern sorgt das Thema jedes Jahr aufs Neue für Ärger. Die Kitaplatz-Vergabe ist ein heißes Eisen, das jeder Träger für sich schmieden kann. Über das soziale Netzwerk Facebook haben Mütter und Väter aus Grevenbroich ihrem Ärger in den vergangenen Tagen Luft gemacht. Das Gefühl, bei der Entscheidung - trotz einer frühzeitigen Registrierung - benachteiligt zu werden, klingt oft durch. Die Vergabekriterien halten viele für zu undurchsichtig. Die NGZ hat das zum Anlass genommen, bei der Stadt nachzufragen: Wie genau funktioniert die Zuteilung der Kita-Plätze?

Fakt ist: 31 Kindergärten und Kindertagesstätten gibt es derzeit in der Stadt. Im laufenden Kita-Jahr stehen 355 Plätze für Unter-Dreijährige zur Verfügung. 1636 Plätze sind für Jungen und Mädchen, die drei Jahre oder älter sind, ausgelegt. "Zahlenmäßig haben wir in Bezug auf die Nachfrage eine Deckung", sagt Svetlana Tröger vom Fachbereich "Jugend". "Das heißt: Theoretisch bekommt jedes Kind, für das ein Platz beansprucht wird, auch einen. Aber wir gucken eben gesamtstädtisch." Eine Garantie auf den Wunsch-Kitaplatz gibt es also nicht.

Der Kita-Navigator ist das zentrale Vormerksystem, an dem sich alle öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen in Grevenbroich beteiligen. "Er dient den Eltern zunächst einmal zur Orientierung", sagt Svetlana Tröger. Im Navigator werden alle Kinder erfasst, die einen Kita-Platz suchen, die Informationen werden an die jeweiligen Kitas weitergeleitet. "Die Eintragung ist aber lediglich eine Vormerkung und eben keine verbindliche Anmeldung", betont die Fachberaterin. "Auch der Zeitpunkt der Eintragung macht keinen Unterschied. Einzige Voraussetzung ist, dass die Vormerkung ein halbes Jahr vor Beginn des Kita-Jahres vorliegt." Mit dieser wird das Kind auf eine Liste der Wunsch-Kita gesetzt, die wiederum ist die Basis für die Platzvergabe.

Grundsätzlich gilt: Laut Sozialgesetzbuch haben Eltern beziehungsweise Kinder zwar einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz, jedoch nicht das Recht auf Aufnahme in eine bestimmte Kindertageseinrichtung. Auch das ebenfalls im Gesetz verankerte Wunsch- und Wahlrecht führt nicht per se dazu, dass der zuständige Träger - zum Beispiel die Stadt - in jedem Fall freie Plätze in der von den Eltern konkret gewünschten Einrichtung vorhalten oder womöglich sogar schaffen muss. Ist in der Wunsch-Kita hingegen noch Platz, läuft die Vergabe nach dem Ranglisten-Prinzip.

"Die Entscheidung, ob und wann ein Kind in einer Kita aufgenommen wird, liegt bei der jeweiligen Einrichtung", sagt Svetlana Tröger. Wohnortnähe und soziale Indikatoren spielen bei der Entscheidung eine Rolle. "Die Kriterien und ihre unterschiedliche Gewichtung werden jedes Jahr aufs Neue im Rat der jeweiligen Tageseinrichtung, in dem neben dem Träger zum Beispiel auch Vertreter des Elternbeirats sitzen, festgelegt", erklärt Tröger. "Eltern haben aber jederzeit die Möglichkeit, die Kriterien in der Kita zu erfragen. Die Wartezeit auf einen Betreuungsplatz hängt von vielen Faktoren, aber auch von der aktuellen regionalen Nachfrage ab."

(NGZ)
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