Grevenbroich Grevenbroicher steht wegen Betrugs vor Gericht

Grevenbroich · Ein 58-Jähriger soll die Beziehung zu einer Internet-Bekanntschaft ausgenutzt haben. Jetzt droht ihm eine Haftstrafe.

Ein 58-jähriger Grevenbroicher muss sich ab dem 6. März vor dem Düsseldorfer Landgericht verantworten. Dem Familienvater wird Betrug zur Last gelegt. Für die Justiz ist er ein Intensivstraftäter. Seit dem Beginn der 90er Jahre wurde er in einer Vielzahl von Fällen verurteilt.

Unterschlagung, Betrug, schwerer Raub, Freiheitsentzug - die Liste der Vergehen des Grevenbroicher ist lang. Der Trainer eines Grevenbroicher Sportvereins soll immer wieder in der Vergangenheit mit dem Gesetz in Konflikt geraten sein. Dem Neusser Amtsgericht reichte es zuletzt: Nachdem der Angeklagte bereits in den 90ern mehrere Jahre wegen Raubes hinter Gittern verbracht hatte, verurteilte ihn der Richter als "Beziehungsschwindler" zu zehn Monaten Haft.

"Laut Verurteilung des Amtsgerichts Neuss hat er über das Internet eine Frau kennengelernt", sagt Gerichtssprecherin Elisabeth Stöve. Nach mehreren Kontakten über ein Partner-Portal kam es im Juni 2016 auch zu einem persönlichen Treffen. Die Frau fand den Angeklagten sympathisch und träumte von einem Vertrauensverhältnis und einer Beziehung - das soll der Grevenbroicher ausgenutzt haben.

Schon nach wenigen Tagen soll er der Frau von finanziellen Problemen seines Sohnes berichtet haben. Der hatte sich angeblich ein Motorrad gekauft und benötigte 5000 Euro. Die Frau bot daraufhin laut Urteil an, mit 1000 Euro auszuhelfen - die soll der Angeklagte auch entsprechend angenommen und einen schriftlichen Darlehensvertrag unterzeichnet haben. Kurze Zeit später tauchte er unter. "Der Angeklagte ließ den Kontakt auslaufen", so Gerichtssprecherin Stöve. Die betrogene Internet-Bekanntschaft erstattete daraufhin Anzeige, ein Jahr später kam es am Neusser Amtsgericht zum Prozess.

Hier wollten die Richter keine Milde mehr walten lassen. Aufgrund der Vielzahl von einschlägigen Vorstrafen verurteilten sie den Beziehungs-Schwindler zu zehn Monaten Gefängnis. Außerdem "verdonnerten" sie den Grevenbroicher dazu, der geschädigten Internet-Bekannten die 1000 Euro zurückzuerstatten. Zuvor soll er schon einmal eine Frau in ähnlicher Weise betrogen haben - er soll ebenfalls Kontakt über ein Dating-Portal aufgenommen haben, um 750 Euro zu ergaunern.

Gegen seine jüngste Verurteilung hat der Mann nun Berufung eingelegt. Er hofft darauf, am Landgericht Düsseldorf in zweiter Instanz mit einem "blauen Auge" davon zu kommen. Die 21. Strafkammer will den ungewöhnlichen Betrugsfall am 6. März neu aufrollen - gut möglich, dass auch dann direkt ein Urteil verkündet wird.

(NGZ)
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