Urteil in Grevenbroich Vier Tagebaugegner vom Amtsgericht freigesprochen

Grevenbroich · Mit einem Freispruch endete für vier Aktivisten aus Dresden, Darmstadt, Hamburg und Köln ein Strafverfahren vor dem Amtsgericht Erkelenz. Weitere Prozesse werden ab Donnerstag in Grevenbroich fortgesetzt.

Das Quartett war wegen Hausfriedensbruchs angeklagt, weil es während der Protestaktion "Ende Gelände" im August 2015 widerrechtlich den Tagebaus Garzweiler II betreten haben soll. Weitere Verhandlungen wegen Haus- und Landfriedensbruchs von Tagebaugegnern sind heute, am 18. Mai und am 1. Juni vor dem Amtsgericht Grevenbroich terminiert.

In der Verhandlung in Erkelenz gelang es einem als Zeugen geladenen Bergbauingenieur nicht, den Richter davon zu überzeugen, dass das Betriebsgelände Garzweiler II durchgängig im Sinne des Strafgesetzbuches unbefriedet ist. Zwar gebe es Wälle, Schranken und Warnschilder, die das Betreten des Tagebaus verhindern sollen. Doch: Diese Absperrung werde immer durchlässiger, je weiter man sich am Tagebau ins rückwärtige, fast 50 Quadratkilometer große Rekultivierungsgebiet begebe. Von einer durchgängigen Umfriedung könne daher keine Rede sein, sagte der Richter, daher könne kein Hausfriedensbruch im Sinne des Strafgesetzbuches angenommen werden. Dieser Argumentation schloss sich auch die Anklagevertretung an. Sie plädierte auf Freispruch.

Für RWE bedeutet dieses Urteil einen Rückschritt beim Bemühen, den Tagebau abzusichern und Demonstranten fernzuhalten. "Wir haben alle technischen Richtlinien zur Sicherung eingehalten", sagte Sprecher Guido Steffen nach der Urteilsverkündung. Der Konzern werde die Sicherungsmaßnahmen noch einmal auf den Prüfstand stellen. Das Urteil hat nicht nur Auswirkungen für Garzweiler. Auch hinsichtlich der Tagebaue in Hambach und Inden muss RWE prüfen, ob die Einfriedung ausreicht.

"Für uns wäre es die logische Konsequenz, dass auch andere Anzeigen wegen Hausfriedensbruchs von RWE zurückgenommen werden und es keine weiteren Verhandlungen gibt", sagte Joachim Hesse von "Ende Gelände". Seiner Meinung nach scheine die verantwortliche Richterin Grevenbroich eine andere Auffassung zu haben: "Sie hat die anstehenden Termine nicht nur kurzfristig angesetzt, sondern auch für jeden Fall eine halbe Stunde eingeplant. Das wird nur reichen, wenn sie sich dem Kollegen aus Erkelenz anschließt und freispricht", sagte Hesse.

(NGZ)
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