Weck-Verbot in Grevenbroich Schützen hatten keine Sondergenehmigung für Umzug um fünf

Grevenbroich · Grevenbroichs Bürgermeister Klaus Krützen hat "wenig Verständnis" für die Beschwerden, die Anwohner wegen des Weckrufs des Orkener Tambourkorps bei der Polizei eingelegt hatten. Allerdings hatten die Schützen, anders als von der Polizei zunächst angenommen, keine Genehmigung für den Lärm zu früher Stunde.

 Die Polizisten lösten die Veranstaltung des Tambourkorps auf.

Die Polizisten lösten die Veranstaltung des Tambourkorps auf.

Foto: TCO

"Das Wecken ist ein zentraler Bestandteil unseres heimischen Brauchtums. Wir werden alles dran setzen, dass diese Tradition aufrechterhalten bleibt", betonte der Verwaltungschef. Zudem sehe er keinen Grund zur Aufregung: "Wir reden hier schließlich über eine Veranstaltung, die nur an einem Morgen im Jahr stattfindet."

Bei den meisten Schützenvereinen in der Stadt beginnt das Wecken nach der Nachtruhe, die nach dem Landesgesetz von 22 bis 6 Uhr gilt. In Orken beginnt das Wecken um 5 Uhr — das ist Tradition seit vielen Jahren. "Der Verein ist am frühesten von allen dran, also zu einer Zeit, die tabu ist", sagt Ordnungsdezernent Claus Ropertz. Anders als die Polizei am Sonntag vermutete, habe die Stadt den Orkenern für das frühe Wecken aber keine Sondergenehmigung erteilt. "Die Beamten haben insofern nicht falsch gehandelt, als sie das Musikmachen vor 6 Uhr untersagten", sagt Ropertz. Die Polizei hatte sich unmittelbar nach dem Vorfall eingeräumt, die Streifenpolizisten vor Ort hätten von der Ausnahmregelung nicht gewusst und sich für deren Verhalten bei den Schützen entschuldigt.

Vor ihren Festen reichen die Schützenvereine ihre Regimentsbefehle im Rathaus ein, die von der Verwaltung als Antrag gewertet werden. "Darin geht es für uns ausschließlich um die verkehrssichernden Maßnahmen, die mit den Brauchtumsveranstaltungen verbunden sind", betont der Dezernent. Im Fall Orken stehe "im Kleingedruckten des Regimentsbefehls" zwar auch das Wecken um 5 Uhr — doch: "Wenn sie nicht ausdrücklich beantragt wird, erteilen wir für diese frühe Veranstaltung keine Sondergenehmigung", berichtet Ropertz. Nach seiner Meinung feie eine Sondergenehmigung ohnehin nicht davor, dass sich die Gerichte mit Beschwerden über Ruhestörung beschäftigen würden — "was meist zu Ungunsten der Schützen ausgeht".

In Grevenbroich komme es im Sommer immer wieder zu "Interessenskonflikten zwischen Anliegern und dem Brauchtum", sagt Ropertz: "Insgesamt hält sich das alles aber noch in Grenzen."

Blasmusik um 5 Uhr morgens ist nicht jedermanns Sache. Aber deshalb gleich die Polizei rufen? Die Anwohner habn überreagiert, findet unser Kommentator.

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