Grevenbroich Erster Gerichtsprozess gegen die Tagebau-Proteste

Grevenbroich · Mit einer Einstellung gegen die Zahlung einer Geldbuße von 500 Euro endete vor dem Amtsgericht Erkelenz gestern ein Strafverfahren zu Vorfällen im August 2015, als während eines "Ende Gelände" genannten Protestes Teilnehmer versucht hatten, in den Tagebau Garzweiler zu gelangen. Der Prozess war, nach einer Strafanzeige von RWE und dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft, der erste, in dem diese Ereignisse strafrechtlich aufgearbeitet wurden. Weitere sind bereits terminiert.

Wegen Landfriedensbruch und Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz musste sich ein 26-jähriger Mann aus Berlin verantworten. Konkret warf ihm die Staatsanwaltschaft vor, als Teil einer Gruppe eine Polizeiabsperrung gewaltsam durchbrochen zu haben, um in den Tagebau zu gelangen. Zudem sei er vermummt gewesen. Der Angeklagte, der als Helfer der Caritas arbeitet, sprach hingegen davon, er habe zwar in den Tagebau gewollt, habe aber keine Sperre durchbrochen und sei auch nicht vermummt gewesen. Er habe zwar einen Maleranzug, Mundschutz und Schutzbrille getragen, aber nicht in der Absicht, sich zu vermummen, sondern um sich vor Kohlestaub zu schützen.

Auf der Brücke habe es zunächst keine Polizisten gegeben, später seien einige gekommen, die sich in den Weg stellten. Bei seinem Versuch, an einem Polizisten vorbeizugehen, sei er von diesem gepackt worden. Nachdem er mit einem Kabelbinder fixiert worden war, hätte die Polizei seine Personalien überprüft und ihn dann wieder gehenlassen. Er habe in zivilem Ungehorsam gewaltfrei gegen den Klimawandel protestieren wollen. Der Polizist, der den Angeklagten festnahm, bestätigte im Zeugenstand im Wesentlichen diese Aussage. Der Angeklagte habe keinen Widerstand geleistet und sei auch nicht aggressiv vorgegangen. Die Brille habe er auf der Stirn, den Mundschutz vor dem Mund getragen. Er hätte sich als einer der wenigen Demonstranten ausweisen können. Der Angeklagte hatte, aus seiner Sicht, das Pech gehabt, als Einziger von diesem Polizisten festgehalten worden zu sein.

Für den Amtsrichter kam allenfalls ein mögliches Vermummungsverbot als strafbare Handlung in Betracht. Ob in dem zur Verhandlung stehenden Fall die Kriterien, die an einen Landfriedensbruch gestellt werden, erfüllt seien, sei zweifelhaft. Seinem Vorschlag, das Verfahren mit der Auflage einer Geldbuße einzustellen, kamen Verteidigung und Staatsanwaltschaft nach.

(NGZ)
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