Grevenbroich Elsener Festplatz wird im Bebauungsplan rechtlich gesichert

Grevenbroich · Seit Jahren feiern die Kirmesfreunde in Elsen auf dem Festplatz an der Kirche St. Stephanus, explizit als solcher im Bebaungsplan dafür ausgewiesen ist er allerdings nicht. Das soll sich nun ändern, der Planungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Änderung des Bebauungsplans, "mit der der Platz für die Zweckbestimmung Parkanlage, Spielplatz und auch Festplatz gesichert wird", erklärt Dorothea Rendel, Leiterin des Planungsfachbereichs im Rathaus.

Anlass für die Änderung des Bebauungsplans "Nordpark" ist der Wunsch eines Eigentümers, auf seinem Areal Baurecht zu schaffen. Diese Fläche liegt an der Ecke Rheydter Straße/Elsener Haus. "An der Straße Elsener Haus stehen bereits drei Wohnhäuser zum Festplatz hin, ein Grundstück ist noch unbebaut", sagt Rendel. Aus Sicht der Stadt macht eine Bebauung dort Sinn, da es sich sozusagen um "das letzte Glied in der Kette" handele.

Ein Grund, warum das Grundstück lange ohne Baurecht brach lag, ist laut Verwaltung die Frage der Schallimissionen. Dafür wurde auf Kosten des Eigentümers ein Schallgutachten eingeholt. Nach Auskunft der Verwaltung geht von den heutigen Veranstaltungen auf dem Platz kein Lärm aus, der zusätzliche Schallschutzmaßnahmen erforderlich mache. Dabei wurden neben dem Heimatfest der Kirmesgesellschaft Elsen-Fürth unter anderem das Spanische Elternfest, das Martinsfeuer, das Turmfest sowie Zirkus-Vorführungen berücksichtigt. Die Verwaltung betont, dass sich die Platz-Nutzung auf dem bisherigen Niveau bewegen solle und Veranstaltungen, "die den Rahmen des Gutachtens sprengen", nicht zugelassen werden dürften. Von den so genannten Trägern öffentlicher Belange wurden beim Planverfahren keine größeren Bedenken vorgetragen. Der Landschaftsverband Rheinland wies auf den Denkmalschutz hin, da das Bodendenkmal "Deutschordensburg Haus Elsen, St. Stephanu" ins Plangebiet hineinrage. Laut Stadt liegt das Denkmal aber nicht in dem von der Planänderung betroffenen Bereich.

(cso-)
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