Grevenbroich Durfte die Sparkasse knallrot gestaltet werden?

Grevenbroich · Oberlandesgericht beschäftigt sich seit gestern mit dem Umbau der Hauptstelle an der Karl-Oberbach-Straße.

Am Oberlandesgericht Düsseldorf hat gestern der Berufungsprozess um den Umbau der Sparkassen-Zentrale in Grevenbroich begonnen. Der Architekt des Gebäudes, Günter Quasten, hatte zuvor Klage gegen die Sparkasse Neuss eingereicht. Er hält die Umbauarbeiten für eine nicht rechtmäßige Entstellung und Verschandelung des Bauwerks. Nach dem ersten Verhandlungstag muss die Sparkasse fürchten, zumindest einen Teil der Umbauarbeiten wieder rückgängig machen zu müssen.

Bei den Umbauarbeiten wurden zum einen die Fenster ersetzt, zum anderen auch Teile der vorher schlicht gestaltenden Fassade verändert. So hat das Gebäude nun rote Brüstungen und zudem auch größere weiße Oberflächen. "Genau hier liegt der Knackpunkt", erklärte der Vorsitzende Richter Erfried Schüttpelz: "Durfte die Brüstung in knallrot gestaltet werden? Zudem machen uns die weißen Paneelen am meisten zu schaffen."

Beide Maßnahmen würden im Vergleich zum früheren Gebäude eine erhebliche Veränderung darstellen, so die Darstellung der Richter. Nachsichtiger zeigten sie sich im Hinblick auf den Austausch der Fenster. "Eine Sanierung von Zeit zu Zeit ist notwendig", so Schüttpelz. Die Sparkasse hatte argumentiert, man habe die Fenster erneuert, um den aktuellen Wärmedämmungsstandards gerecht zu werden. "Dagegen wird man wohl auch nichts sagen können", so das Gericht.

Anders könnte es aber am Ende hinsichtlich der übrigen Veränderungen aussehen. "Die Sparkasse hat hier ohne Rücksicht auf den geistigen Urheber des Gebäudes gehandelt", sagt Professor Hans-Joachim Voges, Rechtsanwalt des Grevenbroicher Architekten: "Man hätte ja mal fragen können: ,Wie können wir das denn machen'?" Genau das sei aber nicht geschehen.

Die Anwälte der Sparkasse Neuss sehen sich dennoch im Recht. Der Austausch der Fenster ist ihrer Meinung nach gesetzlich geschützt, auch die sonstigen Veränderungen am Gebäude halten sie für rechtlich einwandfrei. So hatte es auch das Landgericht Düsseldorf in erster Instanz gesehen. Architekt Günter Quasten hatte jedoch gegen das Urteil Berufung eingelegt. Er geht davon aus, dass er ein Urheberrecht an dem betroffenen Gebäude besitzt - genau das müssen die Richter in Düsseldorf jetzt klären.

Ein schnelles Ende im Rechtsstreit um den Grevenbroicher Sparkassen-Umbau ist jedenfalls nicht in Sicht. Das Oberlandesgericht will frühestens am 8. September ein Urteil verkünden.

(NGZ)
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