Grevenbroich Der Rohr-Check steht an

Grevenbroich · Bis 2023 müssen 15.000 Hausbesitzer ihre Schmutzwasserkanäle prüfen lassen. Münchrather, Mühlrather und Teile von Kapellen sind 2011 dran. Haus und Grund rät, vor einem Sanierungsauftrag sich bei den WGV beraten zu lassen.

 Mit Kanal-Kameras werden bis 2023 sämtliche privaten Schmutzwasserleitungen geprüft.

Mit Kanal-Kameras werden bis 2023 sämtliche privaten Schmutzwasserleitungen geprüft.

Foto: Jürgen Laaser / ralph Matzerath

In den kommenden zwei Wochen erhalten rund 400 Hausbesitzer im Süden von Kapellen, in Münchrath und Mühlrath Post von den Wirtschaftsbetrieben Grevenbroich (WGV): Die Dichtheitsprüfung für private Abwasserleitungen, in denen Schmutzwasser fließt, steht an — ein Jahr haben die Eigentümer Zeit. "Wir haben mit den Briefen bis zum neuen Erlass des Landesministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz gewartet, der einige Verbesserungen bringt", erklärt Uwe Bors, der bei den WGV für das Kanalnetz zuständig ist.

Bis 2023 müssen alle Hausbesitzer den Rohr-Check vornehmen lassen. Die Stadt hat dafür einen Fahrplan aufgestellt — Schritt für Schritt sind die Stadtteile an der Reihe. "Wir raten den Eigentümern, in Ruhe unser Scheiben und unsere Info-Broschüre zu lesen und erst dann den Prüfauftrag zu erteilen", sagt Bors. Klar ist: Am rund 300 bis 500 Euro teuren Rohrcheck führt kein Weg vorbei — die WGV empfiehlt, mehrere Angebote einzuholen. Was aber ist zu tun, wenn die Kanalkamera Schäden aufdeckt? "Der neue Erlass regelt die Notwendigkeit der Sanierung in drei Schadensklassen und die Fristen dafür", erläutert Bors. Bei Schäden, die die Standsicherheit der Rohre betreffen, ist eine Behebung binnen sechs Monaten nötig. Bei mittelschweren Schäden reicht indes die Sanierung innerhalb von fünf Jahren. Bei geringen Schäden, etwa Haarrissen, bestehe keine grundsätzliche Sanierungspflicht. "Dann reicht es, bei der wiederkehrenden Prüfung nach 20 Jahren den Schaden erneut zu prüfen."

Anneliese vom Scheidt, Vorsitzende des Haus- und Grundbesitzervereins Grevenbroich, ist mit diesem Punkt des Erlasses nicht zufrieden. "Ich hätte mir eine klarere Definition gewünscht, was Bagatellschäden sind", sagt sie und empfiehlt: "Vor einem Sanierungsauftrag sollten Hauseigentümer sich zunächst bei den Wirtschaftsbetrieben beraten lassen: Die WGV sind sehr hilfsbereit." Laut Uwe Bors (Tel. 02181 2133140) ist "es vorgekommen, dass Prüf- und Sanierungsunternehmen eine Behebung des Schadens empfohlen haben, auch wenn die nicht nötig ist. Keinesfalls sollte man sich zur sofortigen Sanierung überreden lassen, sondern in Ruhe planen". Ein weiteres Ergebnis des Erlasses: Das Ministerium hat ein Muster für die Dichtheitsbescheinigung erstellt, "dem haben wir unsere Bescheinigungsempfehlung bereits angepasst", so Bors. Die WGV raten, von der Prüffirma neben der Bescheinigung auch den Prüfbericht und die Kanal-Film-CD zu erbitten.

Generell hält vom Scheidt die Prüfung "für übertrieben. Das kostet Hausbesitzer, die schon durch die Energieeinsparverordnung belastet sind, zusätzliches Geld. Doch wir kommen daran nicht vorbei."

(NGZ)
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