Grevenbroich Das Nachlassgericht - ein Leben in jeder Akte

Grevenbroich · 2209 Erb-Sachen gingen 2015 beim Amtsgericht in Grevenbroich ein. Um Testamentseröffnungen kümmern sich Rechtspflegerinnen.

 Rechtspflegerin Berit Nilges (vorne) und Susanne Stöckel in der Nachlass-Geschäftsstelle im Amtsgericht Grevenbroich.

Rechtspflegerin Berit Nilges (vorne) und Susanne Stöckel in der Nachlass-Geschäftsstelle im Amtsgericht Grevenbroich.

Foto: Lothar Berns

Ein holzgetäfeltes Büro, ein Umschlag mit der Aufschrift "Mein letzter Wille", ein Notar, der mit vielsagendem Blick zum Brieföffner greift, die mit verschnörkelter Handschrift geschriebenen Zeilen überfliegt, erst zur trauernden Ehefrau, dann zu den erwachsenen Kindern schaut und sich schließlich der jungen Blondine in der letzten Stuhlreihe zuwendet - der heimlichen und im Testament großzügig bedachten Geliebten. So kennt der passionierte Serien-Gucker das aus dem Fernsehen, wenn es um die Verteilung des Vermögens eines, sagen wir mal, verstorbenen Großindustriellen geht. Mit der Realität allerdings hat dieses Szenario nichts zu tun.

Verfügungen von Todes wegen, also Testamente und Erbverträge, werden in Nordrhein-Westfalen nicht unter Anwesenheit aller möglicherweise als Erben in Betracht Kommenden verlesen. Die Eröffnung findet ganz still, leise und untheatralisch in mehr oder weniger kleinen Amtsgerichtsstuben statt. Über den Inhalt werden die Beteiligten später durch eine beglaubigte Kopie des Testaments und des Eröffnungsprotokolls informiert. Von Tränen, Nervenzusammenbrüchen und Eifersuchtsszenen, wenn es sie denn gibt, bekommen die Mitarbeiter der Nachlassgerichte in der Regel überhaupt gar nichts mit. Was nicht bedeutet, dass die Beschäftigung mit den "letzten Wünschen" nicht trotzdem irgendwie bewegend wäre.

In Grevenbroich kümmern sich drei Rechtspflegerinnen und zwei Richter um die Nachlass-Angelegenheiten - die Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen, die Benachrichtigungen von Erben, die Ernennung und Entlassung von Testamentsvollstreckern, die Erteilung von Erbscheinen, die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen und die Bestellung von Nachlasspflegern.

Was die Aufgabenverteilung betrifft, gilt grob: Richter entscheiden bei letztwilligen Verfügungen, Rechtspfleger wie Susanne Stöckel (48) und bis vor Kurzem Berit Nilges (24, heute Bereich "Verwaltung und Grundbuch") kümmern sich um die Fälle, in denen der Verstorbene nichts bestimmt hat und die im Gesetz festgelegte Erbfolge greift. Insgesamt 2209 solcher "Nachlassfälle" gingen im vergangenen Jahr im Amtsgericht an der Lindenstraße ein.

Rechtspfleger sind zwar keine Richter, bei Gericht nehmen sie heute aber größtenteils solche Aufgaben wahr, die früher allein Menschen in samtbeschlagenen schwarzen Roben vorbehalten waren. Die meisten Erbschaftsangelegenheiten gehören dazu. "Manchmal", sagt Susanne Stöckel, "geht einem diese Arbeit schon sehr nahe. Weil man zwangsläufig einen Einblick in das Leben anderer Menschen bekommt."

Zuständig ist jeweils das Amtsgericht am letzten Wohnort. Die Geschäftsstelle im Erdgeschoss ist die erste Anlaufstelle für die Angehörigen von Verstorbenen aus Grevenbroich, Jüchen und Rommerskirchen. Dort müssen sie hin - Personalien hinterlegen, die Sterbeurkunde und das Original-Testament abgeben, soweit es nicht in amtlicher Verwahrung ist. Viele Testamente sind richtige Abschiedsbriefe. Andere sparen nicht mit Tadel. Die postmortale "Was ich immer schon mal loswerden wollte"-Nachricht, sagen die Rechtspflegerinnen, gebe es wirklich. Sechs Wochen ab Kenntnis haben die Bedachten Zeit, das Erbe auszuschlagen. In 90 Prozent der Fälle geschieht das aus finanziellen Gründen, weil der Erblasser verschuldet war.

(NGZ)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort