Grevenbroich Bürger ärgern sich über zugeparkte Straßen

Grevenbroich · Viele Bürger beschweren sich über zugeparkte Durchfahrtsstraßen. Das Ärgernis ist großes Thema auf dem Internet-Portal der Stadt.

 Zugeparkte Straßen sorgen für Beschwerden bei der Stadt. Wer den Durchgangsverkehr behindert, muss mit einem Verwarngeld rechnen.

Zugeparkte Straßen sorgen für Beschwerden bei der Stadt. Wer den Durchgangsverkehr behindert, muss mit einem Verwarngeld rechnen.

Foto: L. Berns

Wer mit dem Auto durch die Stadtteile von Grevenbroich unterwegs ist, der erlernt eines ganz gewiss: das Slalomfahren. Denn entlang der Durchgangstraßen parken in vielen Orten Fahrzeuge, zwar meist versetzt, aber so, dass die Fahrbahn extrem verengt ist: Das beobachtet auch NGZ-Leser Fritz Mund, der in Allrath wohnt und viel durch die "Dörfer" fährt. Insbesondere für Lieferwagen sei in den Ortschaften oft kein Durchkommen, beklagt Mund.

Er meint aber auch, viele Pkw-Besitzer seien zu faul, ihre fahrbaren Untersätze in ihre Einfahrten oder Garagen zu setzen und sie stattdessen einfach an den Straßenrändern parkten. "Wenn ich ein Pferd kaufe, dann muss ich doch auch einen Stall haben", sagt er bildlich und spricht damit das Thema Stellplätze an. Es sei doch Vorschrift, dass es zu jedem Gebäude eine entsprechende Anzahl von Stellplätzen geben müsse, meint Fritz Mund.

Tatsächlich sei das Ärgernis über die parkenden Autos in den Ortsdurchfahrten auch ein großes Thema auf dem Internet-Beschwerdeportal der Stadt, bestätigt Pressesprecherin Ines Hammelstein. Beim Ordnungsamt gingen regelmäßig Beschwerden ein. Die Bürger machten auch immer wieder Fotos von Pkw, die behindernd geparkt seien. Sie rät: "Wer sich durch parkende Fahrzeuge in Ortsdurchfahrten behindert fühlt, oder beobachtet, dass immer wieder dieselben Pkw an einer bestimmten Stelle behindernd stehen, sollte uns informieren. Dann können wir gezielt vorgehen," ermuntert sie.

Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes fahren laut Hammelstein die genannten Stellen an und messen die Fahrbahnbreite aus. Nach der Gesetzeslage gelte es als Behinderung, wenn durch geparkte Pkw eine Fahrbahnbreite von 3,05 Metern und weniger vorliege. Doch Ines Hammelstein sagt auch: In 80 Prozent der Fälle stellten die Mitarbeiter des Ordnungsamtes fest, dass die erforderliche Fahrbahnbreite nicht unterschritten werde. Sie räumt aber auch ein, dass die 3,05 Meter zu einer Zeit "ins Gesetzbuch" geschrieben wurden, als die Autos noch nicht so breit waren wie heute und es vor allem keine SUVs auf den Dorfstraßen gab. Wer allerdings tatsächlich behindernd für den Durchgangsverkehr am Straßenrand parke, riskiere ein Verwarngeld von immerhin 20 Euro.

Und wie sieht es mit der Nachweispflicht von Stellplätzen aus? Es müsse zwar ein Stellplatz pro Wohneinheit ausgewiesen werden. Das gelte aber nicht für alte Bestandsgebäude, schränkt Hammelstein ein. In den Außenorten gilt die Stellplatzpflicht demzufolge für den größten Teil der Gebäude nicht - ganze Straßenzüge sind Altbestand, zumeist (ehemalige) Bauernhöfe. Außerdem könne niemand dazu gezwungen werden, seinen Stellplatz auch zu nutzen. Und viele Familien hätten zudem mehr als ein Fahrzeug. Hammelstein gibt zu bedenken: "Durch das versetzte Parken wird natürlich auch langsamer gefahren. Ohne dies würde durch die Ortschaften gerast."

(NGZ)
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