Grevenbroich BoA-Unfall: So läuft das Milliarden-Verfahren

Grevenbroich · Das Landgericht entscheidet über die finanziellen Folgen des Unglücks am 25. Oktober 2007. Die NGZ erklärt den Mammut-Rechtsstreit.

 Ein Großaufgebot von Einsatzkräften nach dem schweren Unfall auf der Neurather BoA-Baustelle am 27. Oktober 2007.

Ein Großaufgebot von Einsatzkräften nach dem schweren Unfall auf der Neurather BoA-Baustelle am 27. Oktober 2007.

Foto: L. Berns, T. Imo/ photothek.net

Es ist eines der umfangreichsten und deshalb spektakulärsten Zivilverfahren des Jahres: Der Energiekonzern RWE Power und ein Unternehmenskonsortium aus Hitachi Power Europe (Duisburg), Hitachi Ltd. (Japan) und Alstom Power Systems (Mannheim) verklagen sich gegenseitig auf Schadenersatzzahlungen in gigantischer Höhe. RWE verlangt insgesamt 1,3 Milliarden Euro von dem Konsortium, die Unternehmen wiederum fordern im Gegenzug 290 Millionen Euro von RWE. Verhandelt wird am Landgericht Mönchengladbach, Auftakt ist am 26. Februar um 9 Uhr. "Im Gericht wird keine Streitwertstatistik geführt, aber dieses hier liegt weit über dem eines durchschnittlichen Zivilverfahrens", sagt Gerichtssprecher Jan-Philip Schreiber. Die NGZ erklärt das bevorstehende Mammut-Verfahren.

Hintergrund Anlass für die Zivilklagen ist der schwere Unfall beim Bau des BoA-Kraftwerks in Neurath vor mehr als acht Jahren. Drei Arbeiter kamen damals beim Zusammenbruch eines Gerüsts in mehr als 100 Metern Höhe ums Leben. Die Staatsanwaltschaft, heißt es, habe im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren festgestellt, dass niemandem eine individuelle Schuld zugewiesen werden kann.

Der elften Zivilkammer unter Vorsitz von Richterin Almut Oudijk steht nun viel Arbeit bevor, sollten sich die streitenden Parteien nicht doch noch vor Gericht einigen. Letzteres ist unwahrscheinlich, da entsprechende Schiedsgerichts-Verhandlungen gescheitert sind. Wie lange das Verfahren insgesamt dauern wird, ist nicht absehbar. "Die Schriftsätze umfassen mehr als 3000 Seiten", sagt Schreiber. "Hinzu kommen Anlagen, die in Leitz-Ordnern mehr als 20 Umzugskartons füllen. Die Schriftsätze gestalten sich in ihrer Länge sehr unterschiedlich, es gibt aber mehrere, die mehr als 300 Seiten umfassen."

Streitwert Insgesamt handelt es sich um drei Zivilverfahren, die - weil sie dieselben Beteiligten haben - zusammen verhandelt werden. "Jedes der Verfahren hat einen anderen Streitwert", sagt der Gerichtssprecher. Bei den rund 1,3 Milliarden Euro Schadensersatz, auf die RWE gegen das Konsortium klagt, gehe es im Wesentlichen - in Bezug auf etwa 900 Millionen Euro - um Ansprüche, die aus dem Bauverzug entstanden seien, erklärt Jan-Philip Schreiber. "RWE macht geltend, dass es aufgrund des Unfalls zu Verzögerungen gekommen ist, die letztlich zur Folge hatten, dass das Kraftwerk erst später in Betrieb genommen werden konnte." In der Zwischenzeit, heißt es, sei RWE Gewinn entgangen. Das Konsortium auf der anderen Seite will von RWE etwa 290 Millionen Euro haben. "Dabei handelt es sich um Vergütungsansprüche aus den Arbeiten an der Anlage", sagt der Gerichtssprecher. Über den Streitwert des dritten Verfahrens, einer Feststellungsklage, werde die Kammer bei Abschluss des Verfahrens befinden. "In der Sache will RWE festgestellt wissen, dass keine Vergütungsansprüche des Konsortiums mehr bestehen."

Beweislast "Die Frage, wer die Beweislast trägt, muss für jede Tatsache differenziert bewertet werden", sagt Jan-Philip Schreiber. "Im Zivilprozess gilt der Grundsatz, dass jeder die Beweislast für die ihm günstigen Tatsachen trägt." Im vorliegenden Fall seien die Parteien teilweise unterschiedlicher Auffassung über die Beweislastverteilung, sagt Schreiber. "Sie können das Verfahren aber jederzeit, insbesondere durch eine Einigung, beenden."

(NGZ)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort