Grevenbroich Awo soll Fundsachen im Auftrag der Stadt versteigern

Grevenbroich · Fundsachen, die im Bürgerbüro nicht abgeholt worden sind, sollen künftig öffentlich versteigert werden. Das hat jetzt der Rat beschlossen. Der Erlös soll der Arbeiterwohlfahrt zugute kommen. Ausgenommen von der Auktion sind Fund-Fahrräder.

Die Verwaltung hat in den vergangenen Jahren mehrfach Fundsachen versteigert, die nach Ablauf einer Frist von sechs Monaten nicht abgeholt wurden. Zuletzt wurde 2008 eine Auktion veranstaltet, bei der ein Erlös von 276,62 Euro erzielt werden konnte. Gefundene Fahrräder kamen dabei nicht unter den Hammer, denn die werden seit 2004 vom Caritasverband eingesammelt und verwertet.

Ursprünglich plante die Verwaltung, ihre Fundsachen auf Online-Plattformen zu versteigern. Eine Zusammenarbeit mit der Firma "GMS - Bentheimer Softwarehaus" war vorgesehen, die die Fundsachen bewertet und ins Netz stellt. Das Unternehmen, das auch mit anderen Kommunen zusammenarbeitet, hatte im Rathaus ein Angebot abgegeben, das für die Stadt einen Reinerlös in Höhe von 48 Prozent der bei den Versteigerungen erzielten Einnahmen versprach.

Nach einer Anregung aus der Politik, hat die Verwaltung zwischenzeitlich eine Alternative geprüft. Sie hat bei karitativen Einrichtungen aus dem Stadtgebiet nachgefragt, ob sie Interesse daran haben, die Versteigerung zu übernehmen. Wie Bürgermeister Klaus Krützen jetzt den Rat informierte, sei beim Deutschen Roten Kreuz, bei der Caritas, der Diakonie und der Arbeiterwohlfahrt (Awo) nachgefragt worden. Letztere habe sich bereit erklärt, die Aufgabe zu übernehmen.

Nach einem Beschluss des Rates soll nun ein entsprechender Vertrag mit der Awo abgeschlossen werden. Vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung wird darin vereinbart, dass der Wohlfahrtsverband einen über 300 Euro Jahreserlös hinausgehenden Betrag an die Stadt abzuführen hat.

Zu den im Bürgerbüro abgegebenen Fundsachen gehören Handys, Schmuck, Fotokameras und Koffer. Wenn der Besitzer sein Eigentum nicht abholt und der Finder keinen Anspruch erhebt, bleiben die Gegenstände im Besitz der Stadt.

(wilp)
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