Grevenbroich Ärger um gesperrten Wanderweg

Grevenbroich · Grund für die Sperrung des Weges an der Erft bei Münchrath sind 40 Eschen.

 Schilder wie diese weisen auf die Sperrung des Weges hin.

Schilder wie diese weisen auf die Sperrung des Weges hin.

Foto: Wyglendatz

Als Hubert Wyglendatz aus Münchrath kürzlich an der Erft entlang spazieren gehen wollte, traute er seinen Augen kaum: Der Wanderweg am Wasser ist gesperrt. "Das ist eine Frechheit", sagt er. Die Begründung auf den Schildern, die dort vor wenigen Tagen aufgestellt wurden: "Gefährlicher Altholzbestand." Wyglendatz hat dafür kein Verständnis: "Das ist absolut übertrieben. Die Bäume sind zwar alt. Es ist auch schon mal ein Ast abgebrochen bei einem Sturm. Aber wer geht denn auch bei einem Orkan in den Wald?"

Der genaue Hintergrund der Sperrung: Am Wanderweg stehen 40 Eschen, die "wertvoller Landschaftsbestand" sind und demnach trotz einiger Totäste nicht gefällt werden dürfen. So steht es in einem Genehmigungsschreiben des Rhein-Kreises, dessen Untere Naturschutzbehörde grünes Licht für die Sperrung des Weges gegeben haben soll. Auf dieses Schreiben bezieht sich auch die Stiftung Insel Hombroich, auf deren Gebiet der Wanderweg liegt. Stiftungssprecherin Tatjana Kimmel bestätigt, dass die Sperrung in Absprache mit den Behörden erfolgt sei. Ein Stichwort, das sie nennt: das Eschentrieb-Sterben.

Vielerorts sind Eschen von einem speziellen Pilz befallen, der sie massiv in ihrer Verbreitung und Entwicklung beeinträchtigt. Das ist nach Experteneinschätzung auch insofern problematisch, als dass Eschen für bestimmte Tierarten Lebensräume bieten. Die Erhaltung der Eschen sei laut Genehmigung "im Sinne des Landschaftsplanes". Die Bäume am Wanderweg stehen also unter besonderem Schutz - und da tote Äste der Bäume nun eine Gefährdung für Fußgänger darstellen sollen, wurde der Weg mit Schildern und Schranken entsprechend gesperrt.

Vor allem bei Anwohnern aus Münchrath, Helpenstein und Gruissem ist der Weg beliebt, viele gehen laut Hubert Wyglendatz auch mit ihren Hunden dort spazieren. "Ein Schild ,Betreten auf eigene Gefahr' hätte sicher gereicht", erzählt der Münchrather, der nach eigenen Angaben mit zahlreichen Fußgängern gesprochen hat, die sich alle über die Sperrung ärgern. Eine Voraussetzung für eben diese Sperrung, die im Genehmigungsschreiben des Landrates genannt wird: Sie soll unter Berücksichtigung des Interesses der Allgemeinheit vertretbar sei. Offenbar sieht die Behörde keinen Widerspruch: Aufgrund von Gabelungen bestehe die Möglichkeit, eine andere Route zu wählen, heißt es in dem Schreiben. Es sei "zumutbar und vertretbar", den anderen Weg zu nehmen.

(cka)
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