Goch Sexueller Missbrauch: 19-jähriger Gocher verurteilt

Goch · Ein 19-Jähriger aus Goch ist vom Klever Landgericht in einer Berufungsverhandlung wegen sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Das Urteil war in erster Instanz bereits im Oktober letzten Jahres vom Amtsgericht ausgesprochen worden, der Mann hatte gegen das Strafmaß daraufhin Revision eingelegt.

Nach den Feststellungen des gestern bestätigten Urteils hat der Mann im März 2012 gemeinsam mit einem Freund und zwei 15-jährigen Mädchen aus Weeze in der "sturmfreien" Wohnung der Eltern eines der Mädchen Whisky getrunken und Marihuana konsumiert. Als eine der unter Alkohol- und Drogeneinfluss stehenden 15-Jährigen einschlief, habe der Angeklagte sie in einem Schlafzimmer der Weezer Wohnung sexuell missbraucht, hieß es im Urteil.

Dass die Frage, ob er schuldig sei, im Berufungsprozess nicht mehr Gegenstand der Verhandlung war, da er nur gegen das Strafmaß Berufung eingelegt hatte, schien der 19-Jährige nicht ganz zu verstehen — oder verstehen zu wollen.

In der gestrigen Verhandlung — die aufgrund der Einschränkung der Berufung ohne erneute Zeugenanhörungen stattfand — behauptete er, die Tat nicht begangen zu haben. "Es fällt mir etwas schwer, die richtigen Worte zu finden", gestand sein Rechtsanwalt in seinem Plädoyer, offensichtlich auch irritiert durch die Unschuldsbeteuerungen seines Mandanten.

Mit der Begründung, eine Inhaftierung des 19-Jährigen, der bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, würde dessen Aussichten und Entwicklung nur verschlimmern, forderte er daraufhin eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung.

Anders sahen das nicht nur die Staatsanwaltschaft, sondern auch der Vorsitzende Richter Henckel, der das Urteil aus erster Instanz bestätigte: "Es besteht kein Zweifel daran, dass Sie die Tat so begangen haben. Das Strafmaß ist angemessen."

(RP)
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