Goch Schwerbehinderter fordert sein Recht

Goch · Der Umgang mit dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr bereitet Dieter Großkopf aus Goch ständigen Ärger. Seine Ansprüche auf Entschädigung werden nur sehr zögerlich berücksichtigt, sagt er.

 Seit der Aufstehsessel defekt ist, muss seine Frau Dieter Großkopf helfen.

Seit der Aufstehsessel defekt ist, muss seine Frau Dieter Großkopf helfen.

Foto: GOTTFRIED EVERS

Ein Klassiker unter den Gründen für Unzufriedenheit: Ärger mit Ämtern. Darüber kann Dieter Großkopf eine Menge erzählen. Der 74-jährige Gocher war als junger Mann zwei Jahre lang Zeitsoldat und hat während dieser Zeit einen Verkehrsunfall auf dem Arbeitsweg gehabt. Daraus ergeben sich Ansprüche gegen den damaligen Arbeitgeber Bundeswehr. Für ihn zuständig ist das Bundesamt für Personalmanagement, mit dem er in der Vergangenheit recht gut klar kam, was sich aber geändert habe. "Inzwischen bleiben dort Anträge monatelang liegen, qualifizierte Ansprechpartner sind meist nicht erreichbar." Der Gocher, der nach seiner Zeit bei der Bundeswehr bis zum Ruhestand als Maschinenbautechniker arbeitete, liegt mit dem Bundesamt im Dauer-Clinch. Unterstützt wird er vom VDK, dem Verband für die Rechte der Behinderten, aber auch diese Unterstützung helfe nur bedingt. "Ich empfinde den Umgang mit mir geradezu als unterlassene Hilfeleistung, fast als Körperverletzung, denn ich bin auf Unterstützung angewiesen", sagt der Gocher. Er sei zu 100 Prozent schwerbehindert, 60 Prozent davon würden nach dem Soldatenversorgungsgesetz berücksichtigt. Viel habe er in der Vergangenheit bewilligt bekommen oder Hilfen selbst finanziert - "50 Jahre Erfahrung habe ich damit". Aber es funktioniere immer schlechter.

Wer Dieter Großkopf besucht, ist zunächst erstaunt, was dem Rentner alles zur Verfügung steht, um seine körperlichen Beeinträchtigungen auszugleichen (sehr schwaches Bein, künstliches Knie, Rückenprobleme). Eine großzügig geschwungene Rampe, die er mit dem Rollstuhl oder Scooter befahren kann, führt zur Haustür, drinnen kann der Schwerbehinderte dank eines Treppenlifts die verschiedenen Stockwerke seines Hauses erreichen. "Zuerst wurde nur der Lift nach oben genehmigt, nicht in den Keller. Aber dort hat mein Mann seinen Bastelraum. Wenn er dort nicht mehr hinkäme, könnte er sich überhaupt nicht beschäftigen", berichtet die Ehefrau. Sie hat es auch nicht leicht, denn sie muss ihren Mann viele Male am Tag aus seinem Sessel hoch ziehen. "Früher hatte ich einen Aufstehsessel, aber seit der nicht mehr zu reparieren ist, habe ich keinen neuen bekommen. Obwohl er schon seit über einem Jahr beantragt ist", berichtet Großkopf. Die Erholungsreise für sich und seine ihn pflegende Frau sei noch nicht genehmigt, der Kfz-Brief für sein inzwischen komplett bezahltes Behindertenfahrzeug werde ihm vom Bundesamt einfach nicht zugeschickt, selbst Kompressionsstrümpfe, die er seit Jahren bekommen habe, solle er plötzlich selbst zahlen.

(RP)
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