Goch/Kleve Prozess in Kleve: Gocher zu vier Jahren Haft verurteilt

Goch/Kleve · Der 30-Jährige ging im Frühjahr mit einem Messer auf Raubzug. Das Gericht berücksichtigte im Urteil seine Drogenabhängigkeit.

Am Ende wirkte er fast erleichtert, gar motiviert, endlich sein Leben in den Griff zu bekommen. Dabei hatte das Landgericht Kleve den 30-Jährigen aus Goch gerade wegen räuberischen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. "Ich hoffe, sie sind sich bewusst, dass eine Therapie hart ist", sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Ruby nach der Urteilsverkündung zu dem Angeklagten. Der nickt und verspricht: "Ich will das wirklich durchziehen."

Der Mann, der nach eigener Aussage seit seinem 20. Lebensjahr heroin- und kokainsüchtig ist, hatte im Mai in drei Fällen versucht, Passanten in der Klever Innenstadt zu überfallen. Mindestens zweimal soll er dabei ein Butterfly-Messer vorgehalten haben, um Bargeld der Opfer zu erbeuten. Zuvor hatte er am 18. April eine Parfümflasche aus einem Geschäft in Kleve gestohlen.

Bereits in der Hauptverhandlung am Montag hatte der Gocher seine Taten umfassend gestanden und entschuldigte sich bei den geladenen Zeugen. Beides hat das Gericht berücksichtigt, ebenso die Tatsachen, dass der 30-Jährige das Messer nur als Drohung eingesetzt hatte und die Opfer keine psychologischen Schäden davon getragen haben. Trotzdem blieb der Kammer beim Strafmaß wenig Spielraum, denn der Angeklagte ist bereits vorbestraft und verbüßt derzeit eine Bewährungsstrafe.

Dass die Drogensucht das Motiv war, bestätigte auch der Sachverständige Rudolf Schlabbers in einem psychiatrischen Gutachten. Er bescheinigte dem Gocher eine "verminderte Steuerungsfähigkeit" aufgrund seines Entzugs. "Für ihn ging es nur darum, so schnell wie möglich wieder an Drogen zu kommen", sagte Schlabbers. "Die Folgen der Taten waren ihm in diesem Moment nicht bewusst." Für die Staatsanwaltschaft reichte das aber nicht aus, schließlich sei der Angeklagte noch in der Lage gewesen, beispielsweise in der Parfümerie den richtigen Moment für den Diebstahl abzuwarten. Der Richter hingegen erkannte die verminderte Schuldfähigkeit an, folgte beim Strafmaß aber dennoch dem Staatsanwalt und verurteilte den Gocher zu vier Jahren Haft und ordnete eine mindestens zweijährige Therapie an.

(RP)
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