Uedem/Kleve Pesto und Rosenbäumchen gestohlen - ein Jahr auf Bewährung

Uedem/Kleve · Weil eine 41-Jährige nach einem Diebstahl ihr Auto laut Richter als "gefährliches Werkzeug" einsetzte, bekam sie eine Bewährungsstrafe.

Am Ende standen Verteidiger und Staatsanwalt auf der selben Seite, doch es half alles nichts. Das Landgericht Kleve verurteilte eine 41-Jährige wegen schweren räuberischen Diebstahls zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und einer Geldstrafe von 500 Euro. "Natürlich ist das kein schwerwiegender Mordfall hier, aber das Gericht kann sich nicht über das Gesetz hinwegsetzen", sagte Richter Gerhard van Gemmeren nach der Urteilsverkündung.

Was war passiert? Die Kleverin besuchte im Juni einen Bauernmarkt in Uedem. Nach eigenen Angaben plante die Frau, die im öffentlichen Dienst arbeitet, dort Pflanzen zu kaufen. "Dann hab' ich draußen ein schönes Rosenstämmchen gesehen und erstmal ins Auto gestellt", erzählt sie. Daraufhin ging sie in den Laden. Es sei nicht unüblich, erst später alles auf einmal zu zahlen, sagt sie. Als sie allerdings bemerkte, dass sie nicht genug Bargeld in der Tasche hatte, habe sie auch ein Glas Pesto mitgehen lassen. Vorher hatte sie ihre restlichen Einkäufe bezahlt - nur das Rosenstämmchen nicht erwähnt. "Ich weiß, dass das falsch war", sagte gestern die Angeklagte.

Bis zu diesem Zeitpunkt war es juristisch betrachtet ein einfacher Ladendiebstahl mit einer Beute von etwas mehr als 25 Euro. Mehr als eine Geldstrafe hätte die 41-Jährige wohl nicht zu erwarten gehabt. Doch dann wurde ein Mitarbeiter des Bauernmarktes auf den Diebstahl aufmerksam und stellte die Frau an ihrem Auto zur Rede. Sie soll alles geleugnet haben und sei einfach weggefahren, schilderte ein Zeuge. Weil der Mann sich vor das Auto stellte und vergeblich versuchte, die Angeklagte zu stoppen, wertet das Gericht das Fahrzeug als "gefährliches Werkzeug" und die Tat daher als schweren räuberischen Diebstahl. Eine einfache Geldstrafe war so nicht mehr möglich. Im Verfahren kam der Angeklagten, die ein geregeltes Einkommen hat , vieles zu Gute: Die Frau hat keine Vorstrafen, berichtete umfassend über die Tat und hatte sich noch am Abend des Diebstahls beim Bauernmarkt entschuldigt und das Rosenstämmchen zurückgegeben. Kurz gab es für die Angeklagte sogar Hoffnung, nur mit einer Geldstrafe den Saal zu verlassen. Sogar Staatsanwalt Guido Schulz hatte dem Gericht empfohlen, das Verfahren einzustellen. Doch das Urteil, das spricht immer noch der Richter. "Wir haben Ihre Tat bereits als minder schweren Fall eingestuft, aber wir können nicht unter dem vorgeschriebenen Strafmaß bleiben", sagte van Gemmeren zur Angeklagten. Vom Tisch ist der Fall damit aber nicht - dass die Frau Rechtsmittel einlegen wird, ist so gut wie sicher. "Ich halte ein solches Urteil nicht für angemessen. Hätte ich das Ermittlungsverfahren aufgenommen, hätte ich die Anklage so nicht erhoben", sagte Staatsanwalt Schulz.

(atrie)
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