Goch Kasernengebiet: Teil B der Bebauung in Planung

Goch · Noch hat der Häuserbau auch im ersten Teilabschnitt nicht begonnen, da muss die Politik schon die Vorarbeiten für den zweiten Bauabschnitt leisten: In der Sitzung des Planungsausschusses am Donnerstag, 22. September, ab 18 Uhr steht der Bebauungsplan Nr. 47 Goch -Teil B - auf der Tagesordnung.

Bereits Ende 2007 hatte der Rat beschlossen, das ehemalige Kasernengelände zwischen Pfalzdorfer Straße und Emmericher Weg, das bis 2006 militärisch genutzt wurde, als Wohngebiet zu erschließen. 27 Hektar Fläche mussten zunächst von den Altgebäuden befreit und dann überplant werden. Ein "stark durchgrüntes, hochwertiges Wohngebiet" soll entstehen; 1000 Menschen könnten dort eines Tages leben. Nachdem der Kampfmittelräumdienst in den vergangenen Wochen das Gebiet des künftigen Sees untersucht hat, wird nun der Boden für die künftige Wasserfläche abgegraben. Die Entwicklung der Gesamtfläche erfolgt schrittweise. Abschnitt 1 ist quasi baubereit, Ver- und Entsorgungsleitungen sind verlegt. Der Bebauungsplan Goch Nr. 47 - Teil B - beinhaltet den zweiten Abschnitt der geplanten Wohnbebauung. Es geht um die verbindliche Bauleitplanung, über die die Politik jetzt befinden muss. Einbezogen sind die Verlängerung der im Teil A festgesetzten Erschließungsstraße bis zum Emmericher Weg und die Erweiterung der Grün- und Ausgleichsfläche bis zum Emmericher Weg geschaffen werden. Definierte Trauf-, First- und Gebäudehöhen sollen dafür sorgen, dass Festsetzungen aus dem Teilplan A konsequent fortgeführt werden. Läden und Handwerksbetriebe werden nicht erlaubt.

Gleichzeitig zum zweiten Teilbauabschnitt wird im Teil B ein weiterer Teil der zusammenhängenden Grünflächen festgesetzt. Eine Streuobstwiese sowie ein Kleingewässer sollen angelegt werden. Ein Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Bebauungsplan wurde durch das Weezer Büro Seeling + Kappert erstellt. Wer sich einen Eindruck verschaffen will: Internetseite der Stadt Goch/Rat/Drucksache 103/2016. Der Plan kann auch in der Abteilung Bauordnung des Rathauses eingesehen werden.

(RP)
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