Goch/Kevelaer Haftstrafe für viertes Mitglied der "Hammerschläger-Bande"

Goch/Kevelaer · Seit über einem Jahr beschäftigt die Polizei und die Justiz die sogenannte "Hammerschläger-Bande". Sie soll zahlreiche Einbrüche auf Spielhallen begangen und das in den Automaten befindliche Geld entwendet haben.

Gestern ist eines der Mitglieder, ein 23-jähriger Rumäne, wegen schweren Bandendiebstahls deshalb zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Ihm konnte eine Tatbeteiligung an den Überfällen auf eine Spielhalle am 20. Mai 2015 in Kevelaer und am 24. Mai desselben Jahres in Rees nachgewiesen werden. In zwei weiteren Fällen wurde er freigesprochen.

Bis es zu der Verurteilung kam, mussten die Ermittler lange nach der sprichwörtlichen Nadel im Heuhaufen suchen. Denn außer Videomaterial, das die Taten zeigte, hatten die Ermittler anfangs nicht viel. Erst im Juli 2015 konnte die Polizei drei mittlerweile ebenfalls verurteilte Rumänen im Zuge eines versuchten erneuten Einbruchs festnehmen. Diese belasteten den 23-Jährigen später in ihrer Strafverhandlung schwer und bezeichneten ihn als "Chef der Bande". Im gestern zu Ende gegangenen Prozess allerdings schwiegen sie als Zeugen.

Dass der 23-jährige Rumäne tatsächlich der Bandenchef war, konnte das Gericht nicht zweifelsfrei feststellen. "Wir müssen berücksichtigen, dass sie mit ihren Aussagen vielleicht eine Strafmilderung erreichen wollten", sagte Jürgen Ruby, Vorsitzender Richter, in seiner Urteilsbegründung über die Anschuldigungen der anderen.

Der Angeklagte selbst hatte am ersten Prozesstag eine Beteiligung an den Überfällen in Kevelaer und Rees eingeräumt. "Ich bedauere das alles gemacht zu haben", sagte der 23-Jährige gestern. In seiner Aussage hatte er angegeben, in die Sache "einfach so reingeraten" zu sein. Das Klever Landgericht glaubte das nur bedingt. "Dagegen spricht das gleichartige und arbeitsteilige Vorgehen bei den Taten. Die Einbrüche müssen äußerst minuziös geplant gewesen sein. Sie sind innerhalb weniger Minuten geschehen, bevor die herbeigerufene Polizei die jeweiligen Tatorte erreichte", so Ruby.

Zugunsten des Angeklagten berücksichtigte das Klever Landgericht das Geständnis. "Davor stand das Gericht vor einem lang andauernden Indizienprozess", sagte Constantin Sperneac-Wolfer, der den Rumänen als Rechtsanwalt verteidigte.

Sperneac-Wolfer hob außerdem hervor, dass sein Mandant Aufklärungshilfe geleistet habe. Der 23-Jährige hatte im Rahmen der Ermittlungen Namen möglicher Mittäter genannt, gegen die bereits Haftbefehle erlassen wurden.

(RP)
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