Goch/Kevelaer Gegen Dauerwohnen in Den Heyberg

Goch/Kevelaer · Auf dem Gelände des Traberparks in Twisteden sollen rund 30 Chalets für Urlauber entstehen. Die Politik will von der Verwaltung klare Aussagen darüber, wie sie ausschließen will, dass dort jemand seinen Erstwohnsitz anmeldet.

 Auf der gelb eingekreisten Fläche sollen die Wochenend-Häuser gebaut werden. Das Areal liegt neben dem Casino und an der Rennbahn. Links oben sind die Bunker zu sehen.

Auf der gelb eingekreisten Fläche sollen die Wochenend-Häuser gebaut werden. Das Areal liegt neben dem Casino und an der Rennbahn. Links oben sind die Bunker zu sehen.

Foto: Google

Das politische Votum für ein Ferienhaus-Projekt im Traberpark ist erst einmal wieder vertagt. Eigentlich sollte der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung grünes Licht für weitere Planungen geben. Doch die Politiker wollen erst einmal genau geklärt haben, wie verhindert werden kann, dass die Häuser dort als Dauerwohnungen genutzt werden. "Politischer Wille ist, dass die Gebäude dort nicht als Erstwohnsitz genutzt werden können", erläutert Bauamtsleiter Ludger Holla.

Es geht um rund 30 so genannte Chalets für ein Wochenendhaus-Gebiet. Vorgesehen ist die Fläche östlich des vorhandenen Restaurants. Das Wäldchen im Inneren der Rennbahn, das besonders den Grünen zu wertvoll ist, um es Urlaubern zu opfern, soll hingegen ungeschoren bleiben. Wie berichtet, dürfen dort künftig Feldbogenschützen ihrem Sport ausüben. Grundsätzlich sieht die Politik das Projekt wohl positiv, hat nur weiterhin Bedenken, wie sichergestellt werden kann, dass die Chalets nicht zu Dauerwohnsitzen werden. Tenor ist, dass Grundlagen geschaffen werden müssen, damit die Anlage an den drei Wintermonaten von Dezember bis Februar auf keinen Fall bewohnt werden kann. Auch die Verwaltung kann sich mit dieser "Saison-Lösung" anfreunden. "Wir sind beauftragt worden, noch einmal zu prüfen, welche baurechtlichen Möglichkeiten es gibt, ein Dauerwohnen zu unterbinden", sagt Holla.

Eben das werde die Verwaltung jetzt tun. Im nächsten Ausschuss am 2. Juni soll dann erneut über das Projekt beraten werden. Ziel ist, dass eine so genannte Baulast in den Bebauungsplan eingetragen wird. Darüber könnte dann möglicherweise festgelegt werden, wann das Gelände genutzt werden kann. Im Ausschuss hatten die Politiker bereits gefordert, dass ein entsprechendes Dauerwohn-Verbot von Seiten der Verwaltung auch regelmäßig kontrolliert wird und sie bei Verstößen Bußgelder verhängt. Aus Reihen der SPD kam der Vorschlag, in den Wintermonaten einfach den Strom abzuschalten. Dadurch wäre ein Wohnen in dieser Zeit automatisch ausgeschlossen.

Die Verwaltung hatte sich zu dem Thema auch beim Kreis erkundigt und dort den Hinweis bekommen, dass einige Kommunen im Meldeamt Informationsschreiben an alle ausgeben, die ihren Erstwohnsitz in einem Wochenendhausgebiet anmelden wollen. Darin wird explizit darauf hingewiesen, dass ein dauerhaftes Wohnen dort verboten ist und bei Verstoß ein ordnungsbehördliches Verfahren droht. Der Empfang des Infoblattes muss schriftlich bestätigt werden.

Derzeit ist die Fläche als Sondergebiet für eine Reithalle ausgewiesen. Um dort Chalets bauen zu können, muss der Bebauungsplan geändert werden. Eben deshalb ist das ganze Verfahren überhaupt nötig.

Auch mit den neuen Ferienhäusern könnten die Besitzer und Trainer der Traber sowohl ihre Außenbahnen im Wald als auch die Trainingsbahn weiterhin uneingeschränkt nutzen. Die inzwischen verworfene Idee eines Waldcampingplatzes wäre mit einer deutlichen Verkleinerung der Rennbahn einher gegangen.

(RP)
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