Goch Die Stadt Goch sucht ehrenamtliche Richter

Goch · Aktuell werden bundesweit Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gesucht.

 Das Amts- und Landgericht Kleve.

Das Amts- und Landgericht Kleve.

Foto: dpa, jps htf olg

Auch der Rat der Stadt Goch und der Jugendhilfeausschuss haben hierzu geeignete Frauen und Männer vorzuschlagen, die am Amtsgericht und Landgericht Kleve als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen wollen. Aus diesen Vorschlägen wählt dann der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Kleve in der zweiten Jahreshälfte 2018 die Haupt- und Hilfsschöffen.

Bewerber müssen in Goch wohnen und am 1. Januar 2019 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sein. Wählbar sind nur deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen den ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, ist von der Wahl ausgeschlossen.

Hauptamtlich für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Interessenten für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen und für das Amt eines Jugendschöffen können sich bis Freitag, 13. April, bei der Abteilung Zentrale Dienste im Rathaus, Markt 2, Zimmer 3.06 und 3.07 melden. Bewerbungsformulare zur Aufnahme in die Vorschlagsliste können von der Internetseite der Stadt Goch www.goch.de heruntergeladen werden. Auskünfte erteilen Anette Kösters, Telefon: 02823 320132 und Hans-Gerd Mülder, Telefon: 02823 320130. Weitere Informationen gibt es im Internet bei www.schoeffenwahl.de.

Schöffen sollen über soziale Kompetenz, Lebenserfahrung und Menschenkenntnis verfügen und das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Die Lebenserfahrung kann aus beruflicher Erfahrung oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.

Juristische Kenntnisse sind nicht erforderlich.

(RP)
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