Geldern Wer zahlt für Unfälle auf dem Markt?

Geldern · Wenn Markt-Besucher über Kabel stolpern - wer steht dafür gerade? Der Händler, der die Stromversorgung gelegt hat? Der "Marktmeister", der die Aufsicht hat? Oder muss der Bürger einfach gut aufpassen?

 Steckverbindungen von Kabeln bieten während des Wochenmarktes mögliche Stolperfallen. Die bisweilen freiliegenden Stromkabel bieten weitere Sturzgeährdungen für die Besucher des Marktplatzes.

Steckverbindungen von Kabeln bieten während des Wochenmarktes mögliche Stolperfallen. Die bisweilen freiliegenden Stromkabel bieten weitere Sturzgeährdungen für die Besucher des Marktplatzes.

Foto: Gerhard Seybert

Wer auf dem Wochenmarkt über eines der Stromkabel stolpert, die über den Boden zu den Ständen führen, will dafür gegebenenfalls eine Entschädigung einfordern. Vor allem, wenn er sich verletzt hat oder etwas von Wert zu Bruch gegangen ist. Und ganz besonders, wenn er findet, dass die Leitungen nicht ordentlich verlegt waren. An wen er sich dann aber wenden soll, das ist jetzt umstritten.

In der Satzung der Stadt Geldern heißt es: "Kabel, Ver- und Entsorgungsleitungen sind stolperfrei und flach so zu verlegen, dass niemand gefährdet, behindert oder belästigt wird." Und dann kommt ein Zusatz, mit dem die Stadt versuchen könnte, sich aus der Affäre zu ziehen: Für die Sicherheit der Anlagen seien ausschließlich die Standinhaber verantwortlich. "Jede Haftung der Stadt Geldern ist insoweit ausgeschlossen", steht in dem Text.

Aus der CDU kommt der Vorschlag, diesen Passus zu streichen. Fraktionschef Karl-Heinz Lorenz schilderte im Hauptausschuss des Stadtrates einen Fall aus seinem eigenen Umfeld. Da hätte nach einem Sturz über ein Kabel-Bündel ermittelt werden müssen, welches Kabel, das zu wessen Stand führte, letztendlich "Schuld" gewesen sei. Das sei aber nicht möglich gewesen.

Die Klausel in der Satzung gehe dieser Erfahrung nach vollständig "zulasten der Bürger", kritisierte Karl-Heinz Lorenz. Das sei nicht statthaft: "Jedes Gericht, das in dieser Sache angerufen wird, wird der Stadt bestätigen, dass sie auch andere Pflichten hat, als nur Standgeld zu kassieren."

Stadt-Sprecher Herbert van Stephoudt meint, dass das tatsächlich der Fall ist, und dass die Stadt sich dessen auch bewusst ist - auch, wenn es in der Satzung die beanstandete Klausel gibt. "Grundsätzlich ist schon der Marktbeschicker dafür zuständig, die Kabel ordentlich zu verlegen", erläutert er auf Anfrage. Die Anlagen würden dann aber durch den Marktmeister, einen Mitarbeiter des Ordnungsamtes, "geprüft und - sollte das erforderlich sein - auch fixiert". Seine klare Aussage lautet: "Dass die Haftung für das einzelne Kabel auf den Marktbeschicker übergeht, ist nicht richtig. Ansprechpartner bleibt die Stadt Geldern." Sollten Anlagen grob fahrlässig oder fehlerhaft installiert werden und dadurch jemand stürzen, so sei "grundsätzlich die Stadt Geldern in der Haftung".

Allerdings, schränkt er ein, legten Gerichte in solchen Fällen auch "einen hohen Anspruch an die Vorsicht, die ein Besucher eines Marktplatzes walten lassen muss". Auf einem Wochenmarkt könne niemand einen ebenen Fußboden wie in einem Ladenlokal erwarten. Mit Kabeln auf dem Boden müsse bei einem Markt einfach jeder rechnen.

In der Sitzung des Hauptausschusses kündigte Bürgermeister Sven Kaiser an, dass die Verwaltung die Klauseln in der Satzung nun prüfen und mit einem Ergebnis auf die Politik zukommen werde.

Norbert Hayduk (Linke) merkte an, es dürfe in der Diskussion nicht nur um Fragen der Haftung gehen. Wenn es auf dem Markt Gefahrenstellen gebe, so sei vor allem nötig, diese zu beseitigen. Und SPD-Fraktionschef Hejo Eicker ergänzte, es gebe noch weitere Probleme: "Uns ist aufgefallen, dass seit geraumer Zeit die Preisauszeichnungspflicht auf dem Wochenmarkt nicht eingehalten wird", sagte er. Spreche man die Beschicker darauf an, höre man "ganz komische Ausreden".

(RP)
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