Kerken Wenn die Wahl zur One-Man-Show wird

Kerken · Kerkens Bürgermeister Dirk Möcking tritt bei der Wahl vermutlich nur gegen sich selbst an. Es deutet sich die seltene Konstellation an, dass es in einer Gemeinde keinen Gegenkandidaten gibt. Für den Fall gibt es klare rechtliche Vorgaben.

Es war, sportlich ausgedrückt, ein Wimpernschlag-Finale. Der parteilose Dirk Möcking setzte sich 2009 knapp mit 56 Stimmen gegen den damaligen CDU-Bürgermeister-Kandidaten Jürgen Baetzen durch. Nominiert worden war damals der ehemalige Sparkassen-Mitarbeiter gemeinsam von SPD, FDP und BVK. Bei seiner erneuten Bewerbung ist ihm der Sieg vermutlich schon sicher, bevor überhaupt abgestimmt wurde.

Derzeit sieht es nämlich danach aus, dass Möcking am 13. September der einzige Kandidat sein wird. Klar, dass die drei Gruppen, die ihn vor fünf Jahren nominierten, nun keinen neuen Kandidat aufs Schild hoben. Die Christdemokraten hatten außerdem aus der Kerkener Geschichte gelernt und sich an den ehemaligen Bürgermeister Willi Geurtz erinnert. Er hatte ebenfalls als SPD-Kandidat einen guten Job im Rathaus verrichtet. Deshalb schickt die Kerkener CDU auch in diesem Jahr nach längeren Überlegungen keinen eigenen Kandidaten ins Bürgermeister-Rennen.

Dem Amtsinhaber ist es gar nicht so recht, allein auf weiter Flur zu sein. "Ich möchte, dass die Bürger zur Wahlurne gehen", wünscht sich Möcking. Das wäre ein Zeichen für Demokratie und gegen Politikverdrossenheit. Ganz auf Wahlkampf möchte der Chef der Verwaltung nicht verzichten. "Ich werde Flyer verteilen, Anzeigen schalten und Plakate aufhängen", kündigt er an. Außerdem werde er Anfang September an einer Podiums-Diskussion der KAB Kerken teilnehmen. Er möchte mit diesen Aktionen seine Vorstellungen für eine neue Amtszeit aufzeigen.

Für den seltenen Fall, dass nur ein Kandidat antritt, gibt es im Wahlgesetz genaue Regeln. Die RP listet die wichtigsten Fragen auf.

Findet bei nur einem Bewerber eine "echte" Wahl statt?

Klare Antwort: Ja. Ein solcher Fall ist im Kommunalwahlgesetz unter § 46c geregelt. Dort heißt es: Gibt es nur einen zugelassenen Wahlvorschlag, ist der Bewerber gewählt, wenn sich die Mehrheit der Wähler für ihn entschieden hat. Konkret bedeutet das, dass die Mehrheit der abgegeben Stimmen auf den Kandidaten fallen müssen. Wie viel Prozent der Bürger zur Wahl gehen, spielt dabei keine Rolle.

Wie sehen die Stimmzettel aus?

Damit die Bürger eine Wahl haben, gibt es einen besonderen Stimmzettel. Darauf ist der Name des Bewerbers verzeichnet sowie seine Partei. Möglich ist auch, dass die Parteien, die ihn unterstützen, aufgeführt werden. Darunter können die Wähler dann mit "Ja" oder "Nein" abstimmen. Wenn nichts angekreuzt wird oder beides, ist die Stimme ungültig. Das ist dann keine Gegenstimme. Auch handgeschriebene Bemerkungen auf dem Wahlzettel gelten nicht als Gegenstimme, sondern als ungültiges Votum.

Ist eine bestimmte Wahlbeteiligung nötig?

Nein. Das so genannte Quorum ist im Frühjahr 2013 weggefallen. Bis dahin war vorgeschrieben, dass der Bewerber nicht nur die Mehrheit der Stimmen bekommen muss, sondern zusätzlich mindestens 25 Prozent aller Wahlberechtigten für ihn stimmen müssen. Jetzt würde es theoretisch reichen, wenn der Bewerber als einziger zur Wahl geht und sich selbst wählt. Diese Änderung könnte bei geringer Wahlbeteiligung Bedeutung haben.

Bis wann können sich noch Gegenkandidaten melden?

Die Frist läuft noch bis zum 27. Juli. Bis dahin können weitere Kandidaten ihren Hut in den Ring werfen oder Parteien einen Wahlvorschlag einreichen.

Was ist, wenn der Einzelbewerber nicht die Mehrheit der Stimmen bekommt?

Er hat die Wahl verloren und ist nicht gewählt. Hat sich ein Amtsinhaber zur Wahl gestellt, bleibt er im Amt bis die Wahl wiederholt ist. Er könnte erneut antreten.

(RP)
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