Geldern Unfallfluchten im Kreis werden immer häufiger aufgeklärt

Geldern · Hoffen, dass es keiner gesehen hat, und sich dann aus dem Staub machen - das war nie fair und ist auch keine gute Idee. Wer mit seinem Fahrzeug ein anderes beschädigt und davonfährt, ohne sich um die Sache zu kümmern, macht sich strafbar. Je nach Schadenssumme wird eine Geldbuße, hohe Geldstrafe oder sogar ein Fahrverbot fällig; auch Punkte in Flensburg sind möglich. Und immer mehr Unfallflüchtige werden geschnappt. Offenbar auch deshalb trauen sich neuerdings weniger Menschen, nach einem Unfall abzuhauen. Die Kreispolizei teilt mit, dass die Fallzahl im Kreis Kleve nach Jahren mit anderer Tendenz wieder gesunken ist. Und dass die Aufklärungsquote steigt.

1498 Fälle von Verkehrsunfallflucht verzeichnete die Kreispolizei im Jahr 2015; im Jahr zuvor waren es noch 1591 Fälle. Angestiegen sei allerdings die Anzahl von Unfallfluchten mit Personenschäden: 119 mal wurde dies festgestellt, im Jahr zuvor 93 mal. Ein Klassiker, wie es zu dieser Situation kommen kann: Jemand touchiert einen Radfahrer, der strauchelt und fällt, aber anscheinend nicht verletzt ist - und fährt nach einer Entschuldigung weiter. Gelegentlich fahren auch Radfahrer Fußgänger an, sagen "sorry" und rauschen davon.

"Die Aufklärungsquote in diesem Bereich hat sich von zuvor 77,4 Prozent auf den sehr guten Wert von 81,5 Prozent verbessert", so die Polizei. Bei den Fällen ohne Personenschaden werde sogar jede zweite Sache aufgeklärt. Polizeisprecher Manfred Jakobi: "Zum guten Aufklärungsergebnis trägt eine professionelle Verkehrsunfallaufnahme bei. Mit Spurensicherungsfolien werden dabei Farbpartikel und andere Spuren gesichert, um den Flüchtigen, aber auch denjenigen, der einen Unfall nur vorgetäuscht hat, zu überführen." Nach Polizeiangaben soll jede zehnte angezeigte Verkehrsunfallflucht vorgetäuscht sein. Neben Pressemeldungen, mit denen nach Unfallverursachern gesucht werde, seien Hinweise von Bürgern unverzichtbar, die eine Unfallflucht beobachten haben. Es sei kein Anschwärzen, sondern für den Geschädigten und die Gesellschaft, die die Kosten zu tragen habe, sehr wichtig, über den Notruf 110 die Beobachtung mitzuteilen.

Wer (zum Beispiel) ein Kind anfährt, dürfe sich nicht damit zufrieden geben, dass augenscheinlich alles in Ordnung ist. "Unter dem Eindruck des Geschehens sagen die Betroffenen oft, dass es ihnen gut geht, worauf die Sache erledigt scheint und die Beteiligten auseinander gehen, ohne dass die Polizei hinzugerufen wurde", weiß Wolfgang Tühl (Direktion Verkehr). "Wenn sich später Schmerzen einstellen, sind entscheidende Hinweise meist nicht mehr abrufbar." Oder: Wenn der Unfallfahrer dann doch noch ermittelt wird, erwartet den Flüchtigen eine hohe Strafe. Deshalb dringender Polizei-Tipp: Im Zweifel die Polizei hinzuziehen.

(nik)
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