Issum Strafe für "Reichsanwalt"

Issum · Mit einer milden Strafe ist ein Issumer davongekommen, der 2005 zwei ausländische Familien mit von Abschiebung bedrohten oder bereits abgeschobenen Angehörigen betrogen hat.

 Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht.

Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht.

Foto: ddp, ddp

Das Schöffengericht Geldern hatte den 43-Jährigen im Mai zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt ­- gestern im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Kleve fiel die Strafe für den Betrüger mit zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung, erheblich geringer aus als im vorangegangenen Prozess.

Der Angeklagte Robert H., vorbestraft wegen Urkundenfälschung, gab sich den verzweifelten Familien als "oberster Staatsanwalt Deutschlands” und "Reichsanwalt” aus. Er versprach, sie ins "Deutsche Reich” einzubürgern und dadurch vor der Ausweisung zu bewahren ­- gegen Gebühr.

Die Opfer zahlten: 15.000 und 7500 Euro, die er, so der Angeklagte, ordnungsgemäß quittierte und an seinen Arbeitgeber, die Kommissarische Reichsregierung (KRR) in Berlin, abführte. Erst als eine frischgebackene "Reichsbürgerin” in den Kosovo abgeschoben wurde, schöpften die Familien Verdacht.

15.000 Euro Strafe

Der Bergtechniker, der sich als "kerngesund im Geiste” bezeichnet, muss jetzt den Schaden regulieren und einer gemeinnützigen Einrichtung 15.000 Euro zahlen. Kein Problem für ihn, hat er doch nach eigenen Angaben in Las Vegas zwei Millionen Euro gewonnen. Eine Geldübergabe im Gerichtssaal, wie zuvor vereinbart, fand nicht statt, der Angeklagte blieb der Urteilsverkündung fern.

Richter Bernhard Stadtmann hielt ihm zugute, dass er sich von der KRR, einer dubiosen Vereinigung, losgesagt hatte ­ obwohl H. angab, dies nur getan zu haben, um nicht ständig mit Gerichten im Konflikt zu stehen. "Ein einfacher Bergmann bekommt die Chance, Staatsanwalt zu werden - wer ließe sich nicht davon blenden?”, so Stadtmann. Dass Robert H. selbst zum Blender wurde, hat das Gericht nun bestraft ­- die konfusen Hintergründe des Betrugs blieben unberücksichtigt.

(RP)
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