Straelen Straelenerin hat beide Söhne zurück

Straelen · Vor 14 Monaten hat das Jugendamt Katja Warnke die Kinder wegnehmen lassen. Den älteren Jungen hatte sie nach zwei Wochen wieder. Jetzt ist nach langer Auseinandersetzung mit den Behörden auch der jüngere wieder bei ihr.

 Sie haben sich wieder: Die Familie Warnke in Straelen. Die Mutter und ihre Eltern haben alle Hebel in Bewegung gesetzt, um die Kinder zurückzubekommen.

Sie haben sich wieder: Die Familie Warnke in Straelen. Die Mutter und ihre Eltern haben alle Hebel in Bewegung gesetzt, um die Kinder zurückzubekommen.

Foto: Seybert

Kinderlachen dringt aus dem oberen Stockwerk nach unten, zwei Jungs toben herum. Ab und zu ist die mahnende Stimme eines Erwachsenen zu hören. "Die Stimmung ist gut, aber wir müssen wachsam bleiben", sagt Katja Warnke vor dieser Geräuschkulisse, die von ihren beiden Söhnen erzeugt wird. Den Jüngeren hat sie erst seit wenigen Tagen wieder bei sich, nachdem das Jugendamt Kleve ihr die Kinder im Mai vorigen Jahres wegnehmen ließ (die RP berichtete mehrfach). Der Ältere, heute fünfeinhalb Jahre alt, war nach rund zwei Wochen wieder bei der Straelenerin. Jetzt hat sie auch den Kleinen wieder zurück.

Katja Warnke ist froh darüber, dass sie den 14-monatigen Kampf mit den Behörden nicht alleine führen musste. "Ohne meine Eltern hätte ich das nicht geschafft", sagt sie und blickt Ernst Peter und Gudrun Warnke dankbar an. Sie erwähnt die Unterstützung auch von anderen Familienmitgliedern, Freunden und Bekannten und einem Netzwerk auch von Menschen, die sich beim Thema "Unberechtigte Inobhutnahme durch das Jugendamt" auskennen.

Die Straelenerin ist einen langen Weg gegangen, um die Vorwürfe zu entkräften. Um klarzumachen, dass bei ihr das Wohl ihrer Kinder eben nicht gefährdet sei. Um die einstweilige Anordnung vom Mai 2016 aus der Welt zu schaffen, mit der ihr zum Teil das Sorgerecht entzogen wurde. "Wir sind beim Oberlandesgericht in Düsseldorf gewesen, nichts änderte sich", blickt ihr Vater Ernst Peter Warnke zurück. Das Bundesverfassungsgericht habe den Fall gar nicht erst angenommen. Aus dem Wahlkreisbüro der Bundeskanzlerin hieß es, dass man nicht eingreifen könne. "Kann sein, dass wir noch vor den Europäischen Gerichtshof gehen", hält sich Katja Warnke eine Option offen.

Sie schreibt es nicht zuletzt ihrer und ihrer Mitstreiter Beharrlichkeit zu, dass die Sache für sie positiv ausgegangen ist. Immer wieder habe sie auf die Rechtslage verwiesen. "Es ist wie eine Wippe, auf der das Jugendamt und die Familie sitzen. Wenn man Glück hat, kippt sie irgendwann in die richtige Richtung", erklärt die 45-Jährige. Wichtig sei, Öffentlichkeit hergestellt zu haben. "Wir haben auch Politiker eingeschaltet, zuletzt habe ich an Ministerpräsident Armin Laschet geschrieben." Viele Einflüsse seien letztlich wirksam gewesen, meint ihr Vater. So habe der Familienrichter in Geldern schon früh nicht auf die Wünsche des Jugendamtes reagiert, etwa bei der Herausgabe des älteren Sohnes und beim Umgangsverbot der Mutter mit dem jüngeren.

Am 4. April stellte Katja Warnke einen Antrag auf Rückübertragung des Sorgerechts, der wohl die letzte Etappe in der langen Auseinandersetzung einläutete. Ein neuer Anwalt stand den Warnkes zur Seite. Zwei Gerichtstermine gab es am 21. Juni und 6. Juli. Am 13. Juli hob der Richter die einstweiligen Anordnungen auf, gegen die die Straelenerin sich gewandt hatte, gab ihr das Sorgerecht zurück und beauftragte das Jugendamt, ihr den jüngeren Sohn herauszugeben.

Sauer ist Katja Warnke darüber, dass es von der Gegenseite bis zuletzt Widerstand gab. "Ich hoffe, dass uns das Jugendamt jetzt in Ruhe lässt." Sie will versuchen, die Wunden heilen zu lassen, will viel Zeit mit der Familie verbringen.

Das Thema "Unberechtigte Inobhutnahme" will sie nicht aus den Augen lassen. Sie möchte anderen Betroffenen helfen, wenn es möglich ist. Wichtig sei, die Hoffnung nicht aufzugeben, klug zu handeln, ein Netzwerk aufzubauen und einen guten Anwalt zu finden. "Ich könnte da zwei empfehlen", sagt die Mutter.

(RP)
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