Straelen Straelener SPD: "Einsparungen sind absurd"

Straelen · Sozialdemokraten mit Kritik an der Haushaltswirtschaft. Etat-Einbringung erst 2016 verstoße gegen Gemeindeordnung.

Kritik an der Haushaltswirtschaft übt die Straelener SPD. Für die Fraktion sind sowohl die Haushaltssperre als auch die Verschleppung der Haushaltsplanung nicht die geeigneten Mittel, um dem dauerhaften Ertragseinbruch in Millionenhöhe angemessen zu begegnen.

Wie berichtet, hatte der Kämmerer in der Septembersitzung des Rats wegen eines massiven Gewerbesteuerausfalls eine Haushaltssperre verhängt. Gleichzeitig wurde angekündigt, dass in Folge der veränderten Datenlage der Entwurf des Haushalts für 2016 nicht, wie von der Gemeindeordnung vorgesehen, spätestens im November 2015, sondern erst im Verlauf des Jahres 2016 dem Rat zugeleitet wird. Die Liste der von der Haushaltssperre betroffenen Positionen wurde im Oktober im Haupt- und Finanzausschuss vorgelegt und am 3. November im Rat abschließend beurteilt.

Für die SPD ist klar, dass sich nur ein geringer Teil der als Einsparungen bezeichneten Positionen auf das Jahresergebnis auswirkt. So mache allein der für den Erwerb von Grundstücken "gesperrte Betrag" in Höhe von rund 1,15 Millionen Euro rund 60 Prozent der vom Kämmerer aufgelisteten "Gesamtersparnis" in Höhe von etwa 1,95 Millionen Euro aus. "In diesem Zusammenhang von Einsparungen zu sprechen, ist absurd," so der langjährige SPD-Fraktionsvorsitzende Falko Schuster. Völlig inakzeptabel sei es, Beträge zu sperren, die haushaltswirtschaftlich unbedeutend seien, ohne die aber Sportvereine und die Träger der Wohlfahrtspflege ihre Aufgaben nicht erfüllen könnten. Statt des "Gewurstels" mit der Haushaltssperre sei unverzüglich, wie es die Gemeindeordnung vorsehe, ein Nachtragshaushalt aufzustellen, der alle Aufwendungen und Erträge sowie alle Einzahlungen und Auszahlungen umfasse und der deutlich mache, wie man der haushaltswirtschaftlichen Misere begegnen wolle. Weiterhin sei der Haushaltsplan für 2016 noch in diesem Jahr einzubringen und nicht erst im neuen Jahr. Auch dies gebe die Gemeindeordnung vor.

(RP)
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