Geldern Stieftochter missbraucht: Vier Jahre Haft

Geldern · Weil er die kleine Tochter seiner Verlobten sexuell missbrauchte, hat ein 31-jähriger Gelderner gestern eine Freiheitsstrafe bekommen. Der Mann gestand am Klever Landgericht mehrere sexuelle Handlungen an dem Mädchen.

Ein 31-jähriger Mann aus Geldern ist gestern von der Jugendschutzkammer des Klever Landgerichtes zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Die Kammer unter dem Vorsitz von Richter Christian Henckel stellte insgesamt vier Fälle fest, in denen der Angeklagte die 2011 geborene Tochter seiner damaligen Verlobten sexuell missbraucht hatte.

Die Verurteilung fußt wesentlich auf dem Geständnis des Angeklagten, das dieser im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen abgelegt und zu Beginn des gestrigen Prozesses wiederholt hatte. Demnach legte er sich zunächst im Sommer vergangenen Jahres in das Bett des Kindes und befriedigte sich im Beisein der damals Vierjährigen selbst.

Während die Kammer die erste Tat lediglich als einfachen sexuellen Missbrauch wertete, verurteilte sie den 31-Jährigen wegen drei weiterer Taten aus dem Zeitraum zwischen Sommer 2016 und April 2017 wegen schweren sexuellen Missbrauchs, da er dem Beischlaf ähnliche Handlungen an dem Kind vollzog, die mit dem Eindringen in dessen Körper verbunden waren.

Der vierte und letzte festgestellte Übergriff trug sich Anfang April dieses Jahres zu: Nachdem der 31-Jährige die zu diesem Zeitpunkt fünfjährige Tochter seiner Lebensgefährtin zum Oralverkehr verleitet hatte, berichtete diese ihrer Mutter nach deren Rückkehr, sie habe "mit Papa wieder Sport gemacht". Die ehemalige Verlobte des Angeklagten schilderte gestern im Zeugenstand, dass sie aufgrund der Aussage ihrer Tochter und des daraus resultierenden Verhaltens ihres Ex-Verlobten stutzig geworden sei und daraufhin genauer nachgefragt habe. Nachdem das Kind Details aus den vermeintlichen sportlichen Aktivitäten mit dem 31-Jährigen geschildert hatte, alarmierte die Mutter die Polizei, was wenig später zur Festnahme des Mannes führte.

Nicht zuletzt aufgrund des Geständnisses des Angeklagten blieb dem geschädigten Mädchen gestern eine Anhörung im Gericht erspart. Stellvertretend schilderte eine sachverständige Psychologin, die im Vorlauf der Verhandlung mit dem Kind gesprochen hatte, ihre Erkenntnisse: Das Mädchen habe einen sehr unruhigen Eindruck gemacht, das Gespräch sei mehrfach abgebrochen worden. Das Mädchen habe nur wenige Details enthüllt. "Ich hatte den Eindruck, dass sie aus ihrer Sicht besser den Mund halten sollte, um ,Papa' nicht zu gefährden", so Gutachterin Dr. Ufer.

Psychiater Dr. Jack Kreutz, der sich als Gutachter mit dem Angeklagten befasst hatte, diagnostizierte eine Pädophilie ebenso wie eine leichte Problematik beim Alkoholkonsum. Er sah jedoch keine Anzeichen für eine verminderte Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit. Hinsichtlich künftiger einschlägiger Straftaten sieht er eine "mäßige Rückfallwahrscheinlichkeit".

Richter Christian Henckel wies nach dem Urteilsspruch darauf hin, dass die Strafe nur so gering ausfallen konnte, weil der Angeklagte sich geständig gezeigt und dem Mädchen damit eine Aussage vor Gericht erspart hatte. "Das haben wir ganz massiv berücksichtigt", so Henckel, der die Taten des 31-Jährigen als "schwerwiegend und heftig" bezeichnete.

Dass der Angeklagte gleich zu Beginn der Verhandlung entschuldigend anmerkte, als Kind auch von seinem Onkel missbraucht worden zu sein, bezeichnete der Richter als "schwer erträglich".

Außer zu der Haftstrafe wurde der Gelderner auch zu 4000 Euro Schmerzensgeld verurteilt, außerdem muss er die Verfahrenskosten sowie Folgekosten für die Geschädigte tragen.

(jehe)
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