Geldern Senioren-Union zu Vorsorgevollmachten

Geldern · GELDERN Die Gelderner CDU-Senioren-Union (SU) hat sich mit dem Thema "Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen" befasst. Die SU-Vorsitzende Christel Sager konnte zu diesem Themenkreis die Vertrauensperson der Kreisverwaltung, Klara Aymanns-Kock, gewinnen, die Fragen ausführlich beantwortete. Das Betreuungsrecht dient dem Schutz und der Unterstützung erwachsener Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können und deshalb auf die Hilfe anderer angewiesen sind.

GELDERN Die Gelderner CDU-Senioren-Union (SU) hat sich mit dem Thema "Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen" befasst. Die SU-Vorsitzende Christel Sager konnte zu diesem Themenkreis die Vertrauensperson der Kreisverwaltung, Klara Aymanns-Kock, gewinnen, die Fragen ausführlich beantwortete. Das Betreuungsrecht dient dem Schutz und der Unterstützung erwachsener Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können und deshalb auf die Hilfe anderer angewiesen sind.

Jeder, ob jung oder alt, kann durch einen Unfall, eine Krankheit oder am Ende des Lebens in eine derartige Situation geraten. Bedarf es in diesem Fall der Unterstützung in Rechtsangelegenheiten, wie etwa der Gesundheits- oder Vermögenssorge, muss das Betreuungsgericht auf Antrag der Betroffenen selbst oder von Amts wegen über die Betreuerbestellung entscheiden. Sind andere Hilfen oder die Unterstützung durch eine dazu bevollmächtigte Person des Vertrauens ausreichend, darf keine Betreuerbestellung erfolgen.

Viele Menschen sind sich darüber unsicher, was eine Betreuung für sie bedeutet. Wer mag, kann bei Klara Aymanns-Kock hilfreiche Formulare erhalten. Gegen eine Gebühr von zehn Euro können die Unterschriften und Handzeichen auf Vollmachten und Betreuungsverfügungen öffentlich beglaubigt werden.

(RP)
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