Geldern Stadt will Geld für Fahrradständer am Nierspark zurück

Geldern · Die Stadt Geldern liegt im Rechtsstreit wegen des halbfertigen neuen Fahrradständers am Nierspark neben dem Wasserplatz. Es gebe an der Unterstell-Anlage "verschiedenste Mängel", sagt Frank Hackstein von der Stadt Geldern.

Zum Beispiel bestehe das Gerüst aus ineinander gesteckten, verschraubten Stahlteilen. "Die sind nicht bündig", so Hackstein: "Da sind deutliche Lücken." Dann gebe es da Klappen, die für Reinigungsarbeiten nötig seien. "Die wären zum Teil halb in der Erde gewesen, halb hätten sie rausgeguckt", schildert Hackstein weiter. "Man müsste jedesmal das Pflaster aufnehmen, um da ran zu kommen. Das ist ja total unnötig." Und insgesamt sei das ganze Konstrukt einfach "krumm und schief".

Mit der Errichtung der Anlage war im Sommer begonnen worden. Im Herbst hat die Stadt der beauftragten Firma den Auftrag entzogen. Die Verwaltung will ihr bisher gezahltes Geld zurück und verlangt den Abriss der schon stehenden Elemente. Das Unternehmen wehrt sich, also ging die Sache vor Gericht.

Schon während der Bauphase sei die schlechte Qualität augenfällig gewesen, man habe die Firma mehrfach zur Nachbesserung aufgefordert. "Sie war nicht in der Lage, die Mängel zu beseitigen", sagt Frank Hackstein. Deshalb habe man den Weiterbau gestoppt. Die Auftragssumme lag bei 60.000 Euro. Davon hat die Stadt Geldern, wie bei solchen Aufträgen auch üblich, im Laufe der Arbeiten bereits Abschläge bezahlt.

Um welches Unternehmen es geht, sagt Hackstein aus rechtlichen Gründen nicht; es handelt sich um einen Betrieb in Wesel. Und der sieht die Sache nach Angaben der Stadt ganz anders: Die Arbeit sei in Ordnung, die Vorwürfe seien unberechtigt. Das Gericht muss nun einen Sachverständigen suchen. "Der Gutachter wird festzustellen haben, wer mit seiner Auffassung richtig liegt - wir oder die Firma", blickt Frank Hackstein voraus.

Bis die Sache entschieden ist, dürften noch einige Monate ins Land gehen; Verfahren dieser Art können sich hinziehen, und die Mühlen bei Gericht mahlen langsam.

(szf)
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